Neuigkeiten aus Berlin

Mehr Gerechtigkeit in der Rente

Zu dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Rentenpaket erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Rentenpaket sorgt die Große Koalition für mehr Gerechtigkeit in der Rente. Für mich ist besonders wichtig: Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, bekommen ein zusätzliches Erziehungsjahr angerechnet. Die Verbesserung der Mütterrente ist eine Anerkennung der Lebensleistung. Jede dieser Frauen hat mit der Erziehung von Kindern einen Beitrag für die Gesellschaft geleistet.

Die Rente mit 67 bleibt bestehen, nun können aber Arbeitnehmer, die in jungen Jahren ins Berufsleben gestartet sind, nach 45 Beitragsjahren mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat hier durchgesetzt, dass eine Frühverrentungswelle ausgeschlossen wird. Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs werden zwar grundsätzlich anerkannt, jedoch bleiben die letzten beiden Jahre vor Erreichen des 63. Lebensjahres außen vor.

Die CDU hat sich außerdem dafür eingesetzt, dass die Rentengrenze auch nach oben durchlässiger wird. Arbeitnehmer, die sich fit genug dafür fühlen, sollen auch nach Erreichen der Altersgrenze bei ihrem Arbeitgeber befristet weiterarbeiten können.“

Winkelmeier-Becker: Lebenslange Freiheitsstrafe und Unverjährbarkeit von Mord unverzichtbar

Reform der Tötungsdelikte nicht vordringlich

Die Expertengruppe zur „Überarbeitung der Tötungsdelikte“ hat diese Woche ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgenommen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Im Fall einer Reform ist für uns ein Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord unverzichtbar.

Mit Blick auf die ausgewogenen Ergebnisse der Rechtsprechung erscheint eine Reform der Tötungsdelikte auch nicht vordringlich. Die Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen – insbesondere zu den einzelnen Mordmerkmalen - akzeptable Lösungen entwickelt.

So ist auch für Mordfälle,  in denen das Täterverschulden so viel geringer ist, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens missachten würde, anerkannt, dass von lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe erkannt werden kann (sogenannte Rechtsfolgenlösung).

Die von den Reformbefürwortern angeführten Fälle des „Haustyrannen“ (Mord, der durch die misshandelte Frau zum Nachteil des Mannes begangen wird) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt erkennt die Rechtsprechung an, dass die Heimtücke einer schwachen, misshandelten Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren gewalttätigen Ehemann beispielsweise im Schlaf tötet, anders behandelt werden muss, als zum Beispiel dieser Haustyrann, der seine Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist also gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie bessere Ergebnisse liefert, als die heutige Praxis der Rechtsprechung.

Ebenfalls ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz richtig: Für die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer Rechtswissenschaftlers Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben. Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser erst kürzlich darauf hingewiesen, dass Roland Freisler (Staatssekretär im Reichs-justizministerium beziehungsweise Präsident des Volksgerichtshofes) ursprünglich einen Einheitstatbestand favorisiert habe.  Damit wollte Freisler den Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der Todesstrafe geben.

Im Übrigen wäre es zu befürworten gewesen, wenn neben dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer auch der Deutsche Richterbund mit seiner praktischen Fachkenntnis in die Arbeit der Expertengruppe einbezogen worden wäre.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

EuGH-Entscheidung zeigt Leitlinien auf - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir wollen möglichst schnell eine nationale gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der heutigen Entscheidung des EuGH geschaffen wird. Auch nach der Entscheidung des EuGH können die EU-Staaten eigene Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung erlassen. Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine wichtige Maßnahme im Bereich der Verbrechensbekämpfung dar. Ohne diese Maßnahme können die Ermittler zurzeit schwere Straftaten zum Teil nicht aufklären. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

Winkelmeier-Becker begrüßt Eckpunkte zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel

Mit den heute von meiner Fraktion vorgestellten Eckpunkten beabsichtigen wir eine rasche gesetzliche Verankerung und konsequente Umsetzung . Wir werden die Opfer besser schützen und den Geschäftsmodellen der  Täter die Grundlage entziehen.

„Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem Geschäftsmodell den Boden zu entziehen“, so Winkelmeier-Becker. Dazu gehört vor allem die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, dass den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Ebenfalls muss den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen ein Riegel vorgeschoben werden. Auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden. 

Winkelmeier-Becker/Heck: Fluggastrechte müssen auch bei Verspätungen und Annullierungen gewahrt bleiben

Derzeit wird im EU-Ministerrat über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechteverordnungen verhandelt. Die Bundesregierung hat in der gestrigen Fragestunde des Deutschen Bundestages zu ihrer Verhandlungslinie Stellung genommen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stefan Heck:

„Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die Fluggastrechte in den EU-Verhandlungen. Es ist unser Ziel, dass ein insgesamt hohes Verbraucherschutzniveau gesichert wird. Zwar enthält der Vorschlag der Kommission auch einige Verbesserungen der Passagierrechte. Wir halten jedoch die bisherigen Pläne im Hinblick auf eine Entschädigung der Verbraucher bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen für unausgewogen.