Neuigkeiten aus Berlin

Winkelmeier-Becker begrüßt Eckpunkte zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel

Mit den heute von meiner Fraktion vorgestellten Eckpunkten beabsichtigen wir eine rasche gesetzliche Verankerung und konsequente Umsetzung . Wir werden die Opfer besser schützen und den Geschäftsmodellen der  Täter die Grundlage entziehen.

„Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem Geschäftsmodell den Boden zu entziehen“, so Winkelmeier-Becker. Dazu gehört vor allem die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, dass den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Ebenfalls muss den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen ein Riegel vorgeschoben werden. Auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden. 

Winkelmeier-Becker/Heck: Fluggastrechte müssen auch bei Verspätungen und Annullierungen gewahrt bleiben

Derzeit wird im EU-Ministerrat über den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechteverordnungen verhandelt. Die Bundesregierung hat in der gestrigen Fragestunde des Deutschen Bundestages zu ihrer Verhandlungslinie Stellung genommen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Stefan Heck:

„Wir unterstützen die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die Fluggastrechte in den EU-Verhandlungen. Es ist unser Ziel, dass ein insgesamt hohes Verbraucherschutzniveau gesichert wird. Zwar enthält der Vorschlag der Kommission auch einige Verbesserungen der Passagierrechte. Wir halten jedoch die bisherigen Pläne im Hinblick auf eine Entschädigung der Verbraucher bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen für unausgewogen.

Winkelmeier-Becker: Wir stärken die Zahlungskultur in Deutschland

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug wird umgesetzt - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

 

Wir setzen ein starkes Zeichen für eine gute Zahlungskultur in Deutschland! Dass die öffentliche Hand oder große Industrieunternehmen ihre Vertragspartner mitunter am ausgestreckten Arm verhungern lassen, obwohl diese ihre Leistungen längst erbracht haben, wird in Zukunft nicht mehr geduldet. Gerade für mittelständische Unternehmen ist es von enormer Bedeutung, dass
ihnen nicht aufgrund einer schleppenden Zahlungsmoral ihrer marktmächtigen Geschäftspartner Liquidität entzogen wird.


Die Koalition hat mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eine ausgewogene Lösung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr gefunden. Zahlungsfristen, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, dürfen im Regelfall nicht mehr als 30 Tage betragen. Bei sogenannten Individualverträgen, die zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden, beläuft sich die Frist grundsätzlich
auf 60 Tage. Vertragsklauseln, nach denen Handwerker oder andere kleine und mittlere Unternehmen bisweilen 90 Tage auf ihr Geld warten müssen, gehören damit der Vergangenheit an.

Von einem kulturellen Rabatt bei einem „Ehrenmord“ kann keine Rede sein

Höchststrafe verhängt - Am 24. März 2014 hat das Landgericht Wiesbaden einen Deutsch-Afghanen wegen Mordes verurteilt, der seine schwangere Ex-Freundin hinterrücks erstochen hatte. Einige Medien werten die Tatsache, dass das Gericht keine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt hat, als eine Art kulturellen Rabatt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Selbstverständlich darf es in Deutschland keinen Rabatt für einen Mord aus kulturellen oder religiösen Gründen geben. Davon kann in diesem Fall allerdings keine Rede sein. Der Täter ist nach einer schrecklichen Tat zu Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das ist die Höchststrafe nach unserem Strafgesetzbuch. Einen Rabatt hat es dabei gerade nicht gegeben. Mindestens ein Mordmerkmal (Heimtücke) hat das Gericht als einschlägig angesehen.

Winkelmeier-Becker: Beteiligung von Frauen durch realistische und praktikable Regelungen verbessern

Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas haben heute Leitlinien für ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Wir begrüßen die Vorlage der Leitlinien zur Frauenquote. Die Koalition macht damit Druck, dass Frauen stärker als in der Vergangenheit in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich kommen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und CSU erfolgreich für angemessene und realistische Ziele eingesetzt, die jetzt zu konkreten gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden müssen. In der Praxis der großen Wirtschaftsunternehmen muss es zu spürbaren Veränderungen kommen, ohne dass die Unternehmen überfordert werden. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Gängelung und Bürokratie nicht überhandnehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine gesetzliche Quote von 30 % für Aufsichtsratsposten in besonders großen börsennotierten Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, eine gute Vorgabe. Gut ist auch, dass im Wesentlichen nur das Ergebnis einer besseren Teilhabe von Frauen vorgeschrieben wird, nicht aber der Weg dorthin, da bei der Bestellung von Aufsichtsräten sowohl auf Anteilsinhaber- als auch auf Arbeitnehmerseite komplizierte Verfahren gelten. Bei Vorständen sehen wir von verbindlichen Quoten ab, da ansonsten zu stark in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen würde. Stattdessen wird hier eine Selbstverpflichtung greifen, die sich aber an objektiven Maßstäben zu orientieren hat.

Ebenso ist der Mittelstand von der starren Quote ausgenommen. Wie viele Familienunternehmen beweisen, gab es im Mittelstand schon in der Vergangenheit die geringsten Hürden für Frauen, Führungspositionen zu übernehmen.

Wichtig ist uns, dass der Bund in seinem Einflussbereich bei Behörden und Gremien mit gutem Beispiel vorangeht. Allerdings dürfte eine Quote von 50 % in kurzer Frist eine zu hohe Anforderung sein. Nach den Leitlinien bleibt auch unklar, welche Sanktionen greifen sollen. Auch hier muss eine ambitionierte, aber praktikable Regelung her, sonst wird sie in der Praxis nicht funktionieren und nicht akzeptiert werden.

Hintergrund:
In den vergangen Jahren hat sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten in Deutschland zwar etwas erhöht. Er beträgt in den Aufsichtsräten der 160 Dax-Unternehmen derzeit 17,2 %, wovon allerdings ca. 9,1 % der Sitze auf Arbeitnehmervertreter entfallen. Im Jahr 2011 waren es noch ca. 10 %. In den Vorständen sind derzeit 6% mit Frauen besetzt, vor drei Jahren waren es noch 3 %. Kumuliert liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen derzeit bei 11,6 %.