Neuigkeiten aus Berlin

Recht der Syndikusanwälte wird auf den Prüfstand gestellt

Das Bundessozialgericht hat am 3. April 2014 festgestellt, dass in Unternehmen und Verbänden tätige Rechtsanwälte per se nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden könnten, da sie in ihrer Eigenschaft als abhängig Beschäftigte nicht als Rechtsanwälte tätig seien. Unabhängiges Organ der Rechtspflege und damit Rechtsanwalt sei der Syndikus nur in seiner freiberuflichen, versicherungsfreien Tätigkeit außerhalb seines Dienstverhältnisses.
 
Hierzu erklären die Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Detlef Seif:  
 
„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Syndikusanwälten keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewähren, ist für die CDU/CSU-Fraktion nachvollziehbar und schlüssig, da sie sich eng am Wortlaut des Gesetzes orientiert. Darüber hinaus setzt sie der bisherigen uneinheitlichen Entscheidungspraxis der Verwaltung und der Sozialgerichte selbst bei gleich gelagerten Sachverhalten ein Ende“ betont Seif.
 
Allerdings hat die höchstrichterliche Entscheidung erhebliche individuelle und branchenweite Auswirkungen. Für die rund 30.000 Syndikusanwälte in Deutschland führt sie hinsichtlich deren Altersversorgung zu erheblicher Verunsicherung. Der Bestandsschutz, den das Bundessozialgericht derzeitigen Inhabern einer begünstigenden Befreiungsentscheidung einräumt, gilt nämlich nur, solange kein Tätigkeits- oder Arbeitgeberwechsel erfolgt. Anderenfalls sind Syndikusanwälte zukünftig in beiden Altersversorgungssystemen versichert. Dies dürfte viele Betroffene davor zurückschrecken lassen, sich beruflich
anderweitig zu orientieren. Mittelbar werden schließlich auch die Rechtsanwaltskammern und Versorgungswerke von der Entscheidung betroffen sein.
 
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehören Syndikusanwälte selbstverständlich ebenso zur Anwaltschaft wie ihre angestellten und selbständigen Kolleginnen und Kollegen in Kanzleien. Sie leisten wichtige
juristische Arbeit in den verschiedensten Bereichen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits im November 2013 in unserem Koalitionsvertrag für die berufsständische Versorgung der verkammerten freien Berufe und deren Erhalt als eigenständige Alterssicherungssysteme ausgesprochen. Das Urteil veranlasst uns, das Recht der Syndikusanwälte in dieser Legislaturperiode einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
 
„Ziel ist eine praxisnahe Lösung, die den Wechsel zwischen freiberuflicher Anwaltstätigkeit und einer Anstellung als Syndikusanwalt weiterhin ermöglicht und zugleich Sicherheit für den Bestand der berufsständischen Versorgungssysteme bietet. Dafür müssen wir realistische, objektive Voraussetzungen formulieren, etwa in Bezug auf die fachliche Unabhängigkeit des Syndikusanwalts.“ so Winkelmeier-Becker abschließend.

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Aufnahme von Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit wird begrüßt

Einmischung der Politik hinsichtlich der Entscheidung des Generalbundesanwalts ist befremdlich

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat heute erklärt, ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet zu haben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Ich begrüße die Entscheidung des Generalbundesanwalts Harald Range wegen des Abhörens des Handys der Kanzlerin Angela Merkel ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben.
Verwundert bin ich allerdings darüber, dass er als Forum für die Verkündung seiner Entscheidung, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gewählt hat. Auch ist befremdlich, dass von den Grünen im Vorfeld bereits konkrete Erwartungen an den Generalbundesanwalt gegenüber der Presse mitgeteilt wurden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein sehr hohes Rechtsgut. Dazu passt es nicht, wenn die Politik auf laufende Entscheidungsprozesse über die Aufnahme von Ermittlungen Einfluss nehmen will. Das steht im krassen Widerspruch zur sonstigen Forderung der Grünen, die Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaft zu wahren und auszubauen, um jede politische Einflussnahme zu verhindern.  Für die Grünen gilt das anscheinend nur dann, wenn sie nicht gerade selber auf staatsanwaltliche Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.

Die Ermittlungen müssen nun von der Justiz in Ruhe geführt werden - ohne Einmischung der Politik.“

Winkelmeier-Becker: Wir wollen Prostituierte besser schützen

Schutz der Zwangsprostituierten ist vordringlich anzugehen

Am heutigen Montag erinnert der inoffizielle "Internationale Hurentag" an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem 'Geschäftsmodell' den Boden zu entziehen. Wenige Tage vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft wird insbesondere über Menschenhandel, Kinderprostitution und Sextourismus in Brasilien berichtet.
Dabei wird vergessen, dass es auch in Deutschland Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt. Mit den von meiner Fraktion im April vorgestellten Eckpunkten wollen wir
Zwangsprostitution und Menschenhandel konsequent bekämpfen:

Die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei ist von zentraler Bedeutung. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, das den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen muss ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden.

Aber auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen, die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden.

Zum Schutz der Frauen werden wir eine Anmeldepflicht verbunden mit der Einführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen einführen und zudem die Altersgrenze für die Ausübung der Prostitution auf 21 anheben. Ebenfalls wollen wir bessere Ausstiegshilfen aus der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel ein verbessertes Aufenthaltsrecht einführen.
Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf, zügig einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser muss nach unserer Ansicht höchste Priorität haben.“

Deutscher Bundestag schickt junge Menschen für ein Jahr in die USA

Die Bewerbungsphase für das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) 2015/2016 hat begonnen

Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige können über das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages und des amerikanischen Kongresses einen einjährigen Aufenthalt in den USA erleben. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten leben in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen für die Dauer eines Schuljahres eine amerikanische High School. Für junge Berufstätige sieht das Programm den Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb vor. Das Besondere am PPP ist, dass Parlamentarier die Stipendiaten als ihre Patenkinder während des Austauschjahres betreuen.

Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker ruft die Jugendlichen im Rhein-Sieg-Kreis dazu auf, sich für das PPP-Stipendium zu bewerben. „Die amerikanischen Stipendiaten, für die ich regelmäßig Patenschaften übernehme, berichten mir immer, wie gut Ihnen das Programm gefällt und wie lehrreich die gemachten Erfahrungen sind“, sagt Winkelmeier-Becker. Deshalb ermutigt sie auch die Jugendlichen des Rhein-Sieg-Kreises, sich für das Programm zu bewerben: „Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit zu jungen Botschaftern Deutschlands in den USA zu werden. Wer Verantwortung zeigen möchte und dabei viele neue Erfahrungen sammeln und gegenseitiges Verständnis untereinander durch den Kontakt zur amerikanischen Gastfamilie und den Mitschülern erlernen möchte, der sollte sich jetzt bewerben.“

Voraussetzung ist, dass Schüler zur Zeit der Abreise zwischen 15 und 17 Jahren alt sind und Berufstätige nicht älter als 24 Jahre alt sind und ihre Ausbildung vor Abreise abgeschlossen haben. Für das Jahr 2015/2016 kann man sich bis zum 12. September 2014 bewerben. Die Bewerbung muss zwingend über die Bewerbungskarten des PPP-Flyers oder das Onlineformular erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundestag.de/ppp

Für das Austauschprogramm sucht der Deutsche Bundestag auch stets Familien hier in Deutschland, die gerne Amerikaner aufnehmen wollen. Bei Interesse können Sie sich gerne an das Wahlkreisbüro der Abgeordneten wenden.

Freilassung von Mariam Yehya Ibrahim Ishag gefordert - Brief an die Sudanesische Botschaft

In einem Brief an die sudanesische Regierung appelliert der Stephanuskreis, dessen Mitglied ich bin, nachdrücklich, das Todesurteil gegen die Christin im Sudan aufzuheben:


„Sehr geehrter Herr Geschäftsträger a.i. Khalid Musa Dafa´allah,

wir, die Mitglieder des Stephanuskreises der Unionsfraktion im Bundestag, bitten die Regierung der Republik Sudan nachdrücklich, dafür Sorge zu tragen, dass das Todesurteil gegen die 27-jährige Christin Mariam Yehya Ibrahim Ishag überprüft wird.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das auch in der momentan geltenden sudanesischen Verfassung von 2005 festgeschrieben ist und zu dem sich das sudanesische Außenministerium gerade noch einmal ausdrücklich bekannte. Dieses Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, seine Religion oder seinen Glauben zu wechseln!
Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass Mariam Yahya Ibrahim Ishag nicht nur einen fairen Berufungsprozess bekommt. Vielmehr müssen die Anschuldigungen komplett fallen gelassen und die junge Mutter schnellstmöglich in die Freiheit entlassen werden. „


Zum Hintergrund: die schwangere Christin ist im Sudan allein wegen ihrer religiösen Überzeugung zum Tode verurteilt worden. Die 27-jährige hochschwangere Frau ist bereits seit Februar 2014 mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Frauengefängnis in Karthum inhaftiert. Das Gericht hat sie nun wegen zweier aus der Scharia abgeleiteten Vergehen verurteilt: ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben und der Hochzeit mit einem Christen, die als außerehelicher Geschlechtsverkehr gewertet wurde.

Dieser Fall zeigt, wie schwierig die Lage vieler Christen im Sudan geworden ist. So belegt das Land im aktuellen Weltverfolgungsindex des überkonfessionellen Hilfswerkes Open Doors einen alarmierenden elften Platz. Wir werden im Rahmen unseres besonderen Engagements für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit auch die Menschen im Sudan nicht vergessen und uns mit Nachdruck für eine Verbesserung der Situation einsetzen.

Zum Stephanuskreis: Der 2010 gegründete Stephanuskreis ist ein Gesprächskreis, der jederzeit allen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offensteht. Er hat aktuell 72 Mitglieder. In Erinnerung an den ersten christlichen Märtyrer, dem sowohl Katholiken als auch Protestanten gedenken, hat der Stephanuskreis sowohl den Schutz verfolgter Christen als auch den Einsatz für Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ins Zentrum seiner Arbeit gestellt.