Neuigkeiten aus Berlin

Winkelmeier-Becker und Lücking-Michel im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung vertreten

Die CDU-Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rhein-Sieg-Kreis I) und Claudia Lücking-Michel (Bonn) sind Mitglieder im neu besetzten Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung. Am heutigen Donnerstag (26.6.) fand die kon-stituierende Sitzung im Deutschen Bundestag statt. Hierzu betonen Winkelmeier-Becker und Lücking-Michel:
 
„Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert das Verständnis für politische Sachverhalte und festigt somit das demokratische Bewusstsein und die Bereitschaft, aktiv in unserer Gesellschaft mitzuwirken. Wir benötigen in unserem Land Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht vor Engagement und Partizipation scheuen. Die  Bundeszentrale für politische Bildung hat ihren Sitz in Bonn und ist somit eine starke Einrichtung unserer Region. Sie gibt wichtige Orientierung bei der politischen Urteilsfindung.“
 
Hintergrund: Die Bundeszentrale für politische Bildung wurde 1952 als Bundeszentrale für Heimatdienst in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Den heutigen Namen trägt sie seit 1963. Die Bundeszentrale unterhält Medienzentren in Bonn und Berlin. Die politisch ausgewogene Haltung der Arbeit der Bundeszentrale wird von einem Kuratorium kontrolliert. Das Kuratorium besteht aus 22 Mitgliedern des Deutschen Bundestages. 

Führerscheinentzug sollte bei allen Straftaten möglich werden

Heute beginnt die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Ostseebad Binz auf Rügen. Zum Tagesordnungspunkt „Umgang mit Bagatellstraftaten“ sind im Vorfeld Forderungen nach einem Fahrverbot als eigenständige Strafe insbesondere für Steuersünder laut geworden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Wir wollen das Fahrverbot als eigenständige Sanktion  im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung des Sanktionssystems, und zwar für alle Delikte. Das war die Forderung der Union, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter – ob arm oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von Geldstrafen nicht beeindrucken lassen.

Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr.“

 

Recht der Syndikusanwälte wird auf den Prüfstand gestellt

Das Bundessozialgericht hat am 3. April 2014 festgestellt, dass in Unternehmen und Verbänden tätige Rechtsanwälte per se nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden könnten, da sie in ihrer Eigenschaft als abhängig Beschäftigte nicht als Rechtsanwälte tätig seien. Unabhängiges Organ der Rechtspflege und damit Rechtsanwalt sei der Syndikus nur in seiner freiberuflichen, versicherungsfreien Tätigkeit außerhalb seines Dienstverhältnisses.
 
Hierzu erklären die Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Detlef Seif:  
 
„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, Syndikusanwälten keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewähren, ist für die CDU/CSU-Fraktion nachvollziehbar und schlüssig, da sie sich eng am Wortlaut des Gesetzes orientiert. Darüber hinaus setzt sie der bisherigen uneinheitlichen Entscheidungspraxis der Verwaltung und der Sozialgerichte selbst bei gleich gelagerten Sachverhalten ein Ende“ betont Seif.
 
Allerdings hat die höchstrichterliche Entscheidung erhebliche individuelle und branchenweite Auswirkungen. Für die rund 30.000 Syndikusanwälte in Deutschland führt sie hinsichtlich deren Altersversorgung zu erheblicher Verunsicherung. Der Bestandsschutz, den das Bundessozialgericht derzeitigen Inhabern einer begünstigenden Befreiungsentscheidung einräumt, gilt nämlich nur, solange kein Tätigkeits- oder Arbeitgeberwechsel erfolgt. Anderenfalls sind Syndikusanwälte zukünftig in beiden Altersversorgungssystemen versichert. Dies dürfte viele Betroffene davor zurückschrecken lassen, sich beruflich
anderweitig zu orientieren. Mittelbar werden schließlich auch die Rechtsanwaltskammern und Versorgungswerke von der Entscheidung betroffen sein.
 
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gehören Syndikusanwälte selbstverständlich ebenso zur Anwaltschaft wie ihre angestellten und selbständigen Kolleginnen und Kollegen in Kanzleien. Sie leisten wichtige
juristische Arbeit in den verschiedensten Bereichen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits im November 2013 in unserem Koalitionsvertrag für die berufsständische Versorgung der verkammerten freien Berufe und deren Erhalt als eigenständige Alterssicherungssysteme ausgesprochen. Das Urteil veranlasst uns, das Recht der Syndikusanwälte in dieser Legislaturperiode einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
 
„Ziel ist eine praxisnahe Lösung, die den Wechsel zwischen freiberuflicher Anwaltstätigkeit und einer Anstellung als Syndikusanwalt weiterhin ermöglicht und zugleich Sicherheit für den Bestand der berufsständischen Versorgungssysteme bietet. Dafür müssen wir realistische, objektive Voraussetzungen formulieren, etwa in Bezug auf die fachliche Unabhängigkeit des Syndikusanwalts.“ so Winkelmeier-Becker abschließend.

Elisabeth Winkelmeier-Becker: Aufnahme von Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit wird begrüßt

Einmischung der Politik hinsichtlich der Entscheidung des Generalbundesanwalts ist befremdlich

Der Generalbundesanwalt Harald Range hat heute erklärt, ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet zu haben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Ich begrüße die Entscheidung des Generalbundesanwalts Harald Range wegen des Abhörens des Handys der Kanzlerin Angela Merkel ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben.
Verwundert bin ich allerdings darüber, dass er als Forum für die Verkündung seiner Entscheidung, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gewählt hat. Auch ist befremdlich, dass von den Grünen im Vorfeld bereits konkrete Erwartungen an den Generalbundesanwalt gegenüber der Presse mitgeteilt wurden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein sehr hohes Rechtsgut. Dazu passt es nicht, wenn die Politik auf laufende Entscheidungsprozesse über die Aufnahme von Ermittlungen Einfluss nehmen will. Das steht im krassen Widerspruch zur sonstigen Forderung der Grünen, die Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaft zu wahren und auszubauen, um jede politische Einflussnahme zu verhindern.  Für die Grünen gilt das anscheinend nur dann, wenn sie nicht gerade selber auf staatsanwaltliche Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.

Die Ermittlungen müssen nun von der Justiz in Ruhe geführt werden - ohne Einmischung der Politik.“

Winkelmeier-Becker: Wir wollen Prostituierte besser schützen

Schutz der Zwangsprostituierten ist vordringlich anzugehen

Am heutigen Montag erinnert der inoffizielle "Internationale Hurentag" an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem 'Geschäftsmodell' den Boden zu entziehen. Wenige Tage vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft wird insbesondere über Menschenhandel, Kinderprostitution und Sextourismus in Brasilien berichtet.
Dabei wird vergessen, dass es auch in Deutschland Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt. Mit den von meiner Fraktion im April vorgestellten Eckpunkten wollen wir
Zwangsprostitution und Menschenhandel konsequent bekämpfen:

Die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei ist von zentraler Bedeutung. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, das den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen muss ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden.

Aber auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen, die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden.

Zum Schutz der Frauen werden wir eine Anmeldepflicht verbunden mit der Einführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen einführen und zudem die Altersgrenze für die Ausübung der Prostitution auf 21 anheben. Ebenfalls wollen wir bessere Ausstiegshilfen aus der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel ein verbessertes Aufenthaltsrecht einführen.
Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf, zügig einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser muss nach unserer Ansicht höchste Priorität haben.“