Neuigkeiten aus Berlin

Verbrechen darf sich nicht lohnen

Referentenentwurf zur erleichterten Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist richtiger Schritt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in die Ressortabstimmung gegeben. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es wurde Zeit, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun endlich – auch auf Drängen der Union – einen Entwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung erarbeitet hat. Die Vermögensabschöpfung ist eine bedeutende Maßnahme im Rahmen einer effektiven Strafverfolgung. Bisher wird jedoch nur ein geringer Prozentteil der Erlöse aus Straftaten beschlagnahmt. Dies zeigt, dass die Vorschriften nicht praxistauglich sind und daher dringend überarbeitet werden müssen. Der Referentenentwurf des BMJV war daher überfällig.

Es ist richtig, wenn in Zukunft die Gewinne aus schweren Straftaten und organisierter Kriminalität unter leichteren Voraussetzungen eingezogen werden können. Es fehlt aber die Anwendung bei Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten. In diesem "Geschäft" werden hohe Gewinne auf Kosten der Opfer gemacht; diese Einnahmen sind das Motiv dafür, dass immer wieder neue Opfer durch Täuschung oder Gewalt ausgebeutet werden.
Im Zusammenhang mit der von uns dringend geforderten Reformierung zum Thema Menschenhandel und Prostitution ist dies aber ein dringendes Anliegen.

Deutschland darf in den Augen der Mafia nicht mehr als Paradies gelten, in dem sie vorzugsweise ihre Gelder anlegt. Die Botschaft muss lauten: "Verbrechen darf sich nicht lohnen."

Aufruf zum Jugendwettbewerb DENKT@G

„Hinsehen | Einmischen | Mitgestalten“ – Internetwettbewerb gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus

Unter dem Motto „Hinsehen | Einmischen | Mitgestalten“ ruft die Konrad-Adenauer Stiftung unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert Jugendliche zwischen 16 und 22 Jahren auf, ihre Stimme zu erheben und sich mit kreativen Ideen klar gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu positionieren.

Ob mit Texten, Recherchearbeiten, Interviews oder anderen Formaten, Ziel ist es, sich in Gruppen von mindestens 2 Personen, oder gleich als Schulklasse mit dem Nationalsozialismus und der Shoa, aber auch mit den aktuellen Fragen zu Intoleranz, Hass und Gewalt auseinander zu setzen. Die Beiträge gilt es dann kreativ und mediengerecht in Form einer Webseite zu präsentieren.

Unter allen bis zum 31. Oktober 2016 eingehenden Beiträgen, wählt eine fachkundige Jury die Besten aus. Diese werden am 27. Januar 2017, dem internationalen Holocaust-Gedenktag in Berlin ausgezeichnet. Daneben warten Geld- und attraktive Sachpreise auf die Gewinner.

Besucht die Denktag-Homepage für weitere Informationen über Anmeldung und Ablauf: www.denktag.de oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

 

Bargeldobergrenze droht Verbraucherrechte zu beschneiden

Bargeldobergrenze darf keinesfalls Einstieg in Abschaffung des Bargelds werden

Im Deutschen Bundestag wird aktuell über den Vorschlag für eine Bargeldobergrenze diskutiert. Barzahlungen sollen hiernach in der EU auf 5.000 € begrenzt werden. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Geldwäsche ist ein schwerwiegendes Problem und begünstigt Kriminalität aller Art und auch die Finanzierung von Terrorgruppen. Daher ist es wichtig, diese kriminellen Machenschaften zu unterbinden. Am Ende darf aber nicht der "gläserne Verbraucher" stehen. Jede gesetzliche Einschränkung von Bargeldzahlung trifft die Verbraucher. Daher gilt es immer abzuwägen, ob eine Einschränkung der Freiheit die Sicherheit deutlich erhöht.

Wenn der Zahlungsverkehr fast nur noch elektronisch über eine Bank oder einen Bezahldienst abgewickelt werden kann, haben diese Dienstleister Daten, die die Erstellung umfassender Datenprofile der Verbraucher erlauben. Bargeld hingegen ist schon "gelebter Verbraucher-Datenschutz". Eine Abschaffung des Bargelds, wie zuweilen gefordert, steht für uns nicht zur Debatte.

Zudem sorgt der Zahlungsverkehr mit Bargeld für mehr Transparenz in der Haushaltskasse, als etwa Kartenzahlung. Dies trägt dazu bei, die Verbraucher vor unbedachten Ausgaben und damit dem Einstieg in die Schuldenfalle zu schützen."

 

 

 

Arbeit des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen enttäuscht

Union regt Verbesserung bei Organisation und Arbeitsleistung der Sachverständigen an

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages informierte die Bundesregierung über den ersten Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zum Verbraucherschutz in der digitalen Welt (SVRV). Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Der im Januar veröffentlichte Bericht des Sachverständigenrats, zu dem auch zwölf verbraucherpolitische Empfehlungen gehören, enthält keine neuen Erkenntnisse. Das mit Spannung erwartete erste Arbeitsergebnis hat die Erwartungen nicht erfüllt.

Der Sachverständigenrat muss die bereitgestellten Haushaltsmittel zukünftig besser nutzen und effizient einsetzen. Nur so kann er seine gesetzliche Aufgabe erfüllen. Er ist gefordert, seine Arbeitsabläufe zu optimieren, damit das für diesen Herbst erwartete Gutachten zur Lage der Verbraucher neue, für die Politik verwertbare, Erkenntnisse liefern kann. Wir erwarten hierzu neue, realitätsnahe Ideen."

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wurde im November 2014 eingerichtet. Aufgabe des unabhängigen, aus neun Mitgliedern bestehenden Gremiums ist die Beratung des Bundesjustizministeriums bei der Gestaltung einer innovativen Verbraucherpolitik, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen basiert. Der Rat wird mit Haushaltsmitteln des Bundes ausgestattet und durch eine Geschäftsstelle im Justizministerium unterstützt."

 

 

 

Winkelmeier-Becker/Prof. Dr. Hirte: Unternehmen werden bei Betriebsrenten entlastet

Rückstellungen in Bilanzen können realistischer angesetzt werden

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch Erleichterungen bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Es ist gut, dass wir Unternehmen endlich die Last nehmen, unrealistisch hohe Summen in ihren Bilanzen für Pensionszahlungen zurückstellen zu müssen. Wir ermutigen Unternehmen damit zugleich, ihren Beschäftigten auch in Zukunft eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Die Union hatte sich bereits seit Mai 2015 für eine Anpassung des Handelsgesetzbuchs stark gemacht, um Betriebsrenten als wichtige Säule der Altersversorgung nicht zu gefährden. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns eine noch weitergehende Entlastung der Unternehmen vorstellen können. Leider war eine Verlängerung des Betrachtungszeitraumes über zehn Jahre hinaus mit der SPD-Fraktion aber nicht zu erreichen."

Heribert Hirte: "Den Unternehmen wird mit diesem Vorschlag eine deutliche Atempause gewährt. Er ist gleichzeitig ein Signal an die Wirtschaft, dass sich die Union mit Nachdruck akuten Problemen widmet und praktikable Lösungsvorschläge liefert. Gerne hätten wir die Ausschüttungssperre unbürokratischer ausgestaltet, aber auch hier hat die SPD sinnvollen Verbesserungen leider nicht zugestimmt."

Hintergrund:

Nach den künftigen gesetzlichen Regelungen sollen Unternehmen bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen den durchschnittlichen Marktzins der
letzten zehn statt der letzten sieben Jahre verwenden dürfen. Im Gegenzug dazu soll es den Unternehmen jedoch untersagt werden, den dadurch entstehenden Differenzbetrag an ihre Gesellschafter auszuschütten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase müssen Unternehmen in der Bilanz immer größere Rückstellungen bilden, um für die Rente ihrer derzeitigen Arbeitnehmer vorzusorgen. Mit einem längeren Betrachtungszeitraum können nun auch frühere, höhere Zinsen mit in die Berechnung einbezogen werden.
Die Änderungen sollen am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in zweiter und dritter Lesung vom Plenum des Bundestages beraten werden.