Neuigkeiten aus Berlin

Erkundungstour durchs Parlament

Tag der Ein- und Ausblicke - am 6. September 2015 öffnet der Deutsche Bundestag seine Türen

Am Sonntag, 6. September 2015, ist es wieder soweit: Der Deutsche Bundestag lädt zum Tag der offenen Tür ein.

„Besucherinnen und Besucher können an diesem Tag Abgeordneten am Ort ihres Wirkens in Berlin begegnen und sich dort über die Arbeitsweise des Parlaments, den Arbeitsalltag der Abgeordneten und der Bundestagsverwaltung informieren. Daneben locken Architektur und Kunst des Reichstagsgebäudes, des Paul-Löbe-Hauses und des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses zu einem Besuch. Die Gäste können an diesem Tag in Räume schauen, die für die Öffentlichkeit sonst nicht zugänglich sind.

Es gibt viel zu sehen und zu hören: Auf den Besuchertribünen im Plenarsaal erklären die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages ihre Aufgaben und die Abläufe im Parlament. Die im Deutschen Bundestag vertretenen vier Fraktionen stellen sich auf der Fraktionsebene des Reichstagsgebäudes vor. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages präsentieren sich und ihre Arbeit im Paul-Löbe-Haus. Führungen durch das Bibliotheksmagazin und das Parlaments- und Pressearchiv, ein unterhaltsames Bühnenprogramm, Musikcafés und Kinderaktionen runden das Programm ab.“

Öffnungszeiten: 9 bis 19 Uhr (letzter Einlass 18 Uhr)

Der Eintritt ist kostenlos.

Weitere Informationen und ein ausführliches Programm finden Sie zeitnah auf der Homepage des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/tea

 

 

 

Verschleppung des Verfahrens im sogenannten „NSU-Prozess“ nicht hinnehmbar

 

Allgemeine Strafverfahren müssen praxistauglicher ausgestaltet werden

In dem sogenannten "NSU-Prozess" vor dem Münchener Oberlandesgericht gegen Beate Zschäpe hat die Angeklagte Strafanzeige gegen drei ihrer Pflichtverteidiger erstattet, um offenbar ein Urteil zu verhindern. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Recht auf einen Pflichtverteidiger darf nicht der Hebel sein, den ganzen Prozess zu torpedieren. Beate Zschäpe hat sich ihre drei Pflichtverteidiger auf Staatskosten selbst ausgesucht und bereits einen weiteren Anwalt gestellt bekommen. Das Risiko eines Zerwürfnisses darf nun nicht auf Kosten der Opferangehörigen gehen, die endlich eine gerichtliche Entscheidung im NSU-Prozess erwarten.

Keinesfalls ist hinzunehmen, dass eine angeklagte Person die jederzeitige Auswechslung ihres Pflichtverteidigers in der Hand hat, indem sie ein gestörtes Vertrauensverhältnis bloß behauptet oder durch gezielte eigene Maßnahmen und Handlungen - wie z.B. Beschimpfungen, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch Erstattung von Strafanzeigen - erst selbst herbeiführt. In der Praxis wird die Entpflichtung von Pflichtverteidigern deshalb zu Recht restriktiv gehandhabt.

Ein Streit über ein "Verbot " einer Aussage der Hauptangeklagten seitens der Verteidiger ist nicht nachvollziehbar: Die Entscheidung über die Verteidigungsstrategie liegt immer beim Angeklagten selbst, Verteidiger können eine Aussage nicht verbieten.

Die Verfahrensrechte des Angeklagten im Strafprozess werden zu oft missbraucht, um den Prozess zu verschleppen oder ein Urteil komplett zu verhindern. Das hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und mit einem fairen Prozess nichts mehr zu tun.

Vor diesem Hintergrund müssen wir an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel festhalten, das allgemeine Strafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten."

 

 

 

Meine Antwort auf Anschreiben zur aktuellen Entscheidung über weitere Verhandlungen mit Griechenland über ein weiteres Hilfspaket

Sehr geehrter Herr…
Sehr geehrte Frau….,

Vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Entscheidung über weitere Verhandlungen mit Griechenland über ein weiteres Hilfspaket.

Ich habe dem Antrag des Finanzministers zugestimmt, weil ich in den Kurs von Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble unterstütze. Dabei kann ich die vielfache Kritik am Duo Tsipras/Varoufakis und ihren Vorgängern absolut nachvollziehen, ebenso wie die Enttäuschung über das allzu verständnisvolle Agieren von Kommissionspräsident Juncker. Alle Einwände gegen die Vertrauenswürdigkeit der griechischen Regierung, gegen die Schuldentragfähigkeit des Landes, gegen versäumte Chancen und ärgerlich unangemessenes Verhalten, ebenso wie die Option eines temporären Grexit sind in einer über 5 Stunden währenden Sondersitzung unserer Fraktion am Vortag der Entscheidung ausführlich zur Sprache gebracht worden. Etliche Kollegen haben sich letztlich auch entschieden, aus diesen Gründen der Kanzlerin und dem Finanzminister nicht zu folgen.
Doch waren es ja gerade diese beiden, Kanzlerin und Finanzminister, die einen Grexit als Option in die Verhandlungen eingebracht haben und die gerade wegen ihrer restriktiven Verhandlung vielfach auf übelste Weise von griechischer Seite und der politischen Linken angegriffen worden sind. Beide haben uns im Rahmen dieser gestrigen Sondersitzung aber auch nahe gebracht, dass sie in einer Abwägung aller Umstände die Aufnahme von Verhandlungen auf der Basis des neuen Reformpakets befürworten und die Fraktion um Zustimmung gebeten.
In Abwägung zu den oben angesprochenen Zweifeln und Gegenargumenten haben mich dabei folgende Erwägungen überzeugt:

1. Das Reformpaket ist äußerst ambitioniert und würde bei Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen m.E. eine echte Chance bieten, dass Griechenland sich modernisiert und damit endlich die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschafts- und Haushaltspolitik schafft. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden; dazu kommt es darauf an, dass Griechenland selbst die notwendigen Reformen einleitet. Trotz der schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit sehe ich dazu die Chance, nachdem die Illusion zerplatzt ist, dass die Krise allein durch die Wahl einer Linksregierung oder ein Referendum gleichsam abgewählt werden könnte. Das standhafte Verweigern der Verlängerung des 2. Hilfspakets durch Deutschland und alle anderen Euro-Länder ohne entsprechende Zusagen Griechenlands und die ersten spürbaren Folgen an leeren Bankautomaten haben dies gerade auch der Bevölkerung schmerzhaft vor Augen geführt. Die Abstimmung im griechischen Parlament am Mittwoch, in der Tsipras nun solche Reformen durchsetzen musste, die er vorher verweigert hatte, markiert ebenfalls eine veränderte Ausgangslage, auch wenn mir bewusst ist, dass viele Abgeordnete dies noch nicht aus Überzeugung mittragen.

2. Darüber hinaus waren weitere Vorgaben nicht machbar. Insbesondere wäre ein temporärer "Grexit", den Finanzminister Schäuble in die Diskussion eingebracht hatte, von den großen EU-Ländern Frankreich und Italien - sei es aufgrund der politischen Ausrichtung ihrer Regierungen oder aufgrund ihrer eigenen finanziellen Lage - nicht mitgetragen worden. Zudem hätte, da der Vertrag über die Währungsunion keine Ausschlussmechanismen enthält, ein Grexit nur mit Zustimmung des Vertragsstaats Griechenlands selbst erfolgen können. Da diese Maßnahme folglich zunächst eine einstimmige Vertragsänderung vorausgesetzt hätte, war sie damit schlicht nicht erreichbar; bei weiterem Beharren drohte eine politische Spaltung Europas, in der sich Deutschland u.U. isoliert und ins Abseits manövriert hätte. Es geht an dieser Stelle nicht nur um Griechenland, sondern um den Bestand und die Stellung Deutschlands in der Europäischen Union. Europa ist es nach meiner festen Überzeugung wert, dass wir für den Zusammenhalt in dieser Friedens-, Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft auch weiter jeden vernünftigen Versuch unternehmen, den Zusammenhalt zu bewahren.

3. Ohne Unterstützung würden sich die Zustände in Griechenland dramatisch zuspitzen. Bilder von verzweifelten Rentnern vor leeren Geldautomaten oder kranken und hungrigen Kindern würden uns klar vor Augen führen, dass humanitäre Hilfe nötig ist. Diese würden wir nicht verweigern, mit dem Geld dann aber keine strukturellen Veränderungen bewirken können.

Wir haben nun über die Aufnahme von Verhandlungen über ein weiteres Hilfspaket beschlossen. Über die endgültige Zusage ist damit noch nicht entschieden. Bis dahin muss erkennbar werden, dass Griechenland es nun ernst meint. Diese Entscheidung, die wiederum im Plenum des Deutschen Bundestages zu treffen ist, aber auch die Entscheidungen über die einzelnen Tranchen eines etwaigen neuen Hilfspaket bieten immer wieder die Möglichkeit, die Einhaltung von Reformzusagen zu prüfen und zur Bedingung zu machen, wie dies beim 2. Hilfspaket ja bereits geschehen ist.

In etlichen Zuschriften wurde die heutige Entscheidung in einen Zusammenhang mit künftigen Wahlentscheidungen gestellt. Das ist das gute Recht aller Bürger, das ich als direkt gewählte Abgeordnete unseres Wahlkreises selbstverständlich akzeptiere. Bitte bedenken Sie aber auch, dass gerade von der Union und unseren Verhandlungsführern dafür gesorgt wird, dass es beim strikten Zusammenhang von Eigenverantwortung und Solidarität, von Reformen und Hilfen bleibt. Eine Regierung ohne eine starke Union würde gerade die von Ihnen formulierten Bedenken und Sorgen kaum nachdrücklicher vorbringen, als dies Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble tun - eher im Gegenteil! Dazu hat es in der heutigen Plenardebatte einmal mehr vielfältige Belege gegeben (s. etwa die Reden von Gysi, Wagenknecht, Göring-Eckhard oder Kindler) . Nach meiner Überzeugung wäre es nicht möglich gewesen, in der aktuellen Situation ein besseres Verhandlungsergebnis im Interesse Deutschlands zu erzielen, als Merkel und Schäuble dies getan haben. Deshalb habe ich der Aufnahme von Verhandlungen zugestimmt.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker




Besuch der europäischen Institutionen in Brüssel durch eine Delegation des Ausschusses für Recht- und Verbraucherschutz

Mit vielen spannenden Themen im Gepäck hat eine Delegation des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz die europäischen Institutionen in Brüssel besucht.

Wir haben zahlreiche Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament geführt, unter anderem zum Urheberrecht. Das Internet stellt uns juristisch vor viele neue Fragen, die nach grenzüberschreitenden Antworten verlangen.

Zu unseren Gesprächspartnern gehörten Digitalkommissar Günther Oettinger und Justizkommissarin Vera Jourova. Das zeigt: Die Stimme der deutschen Rechtspolitik findet aufmerksame Zuhörer in Brüssel. Über den internationalen Datenschutz – vor allem die anstehenden Beratungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung – haben wir ebenso gesprochen wie über die Möglichkeiten, Handelsbarrieren in der digitalen Welt abzubauen.

In der Diskussion um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP standen die Anforderungen an Schiedsgerichte und an beidseitige Absprachen zwischen EU und USA im Mittelpunkt. Hier bestand Einigkeit, dass der gesetzgeberische Handlungsspielraum der nationalen Parlamente gewahrt bleiben muss. Aktuelle Informationen gab es außerdem über die laufenden Verhandlungen mit der griechischen Regierung.

 

 

 

Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten muss nachgebessert werden

Sachverständige zeigen bei Anhörung im Bundestag Schwachstellen auf

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte durchgeführt. Dazu erklären die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:

„Die Anhörung von acht Sachverständigen durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat ergeben, dass der Gesetzentwurf noch Schwachstellen aufweist. Wir wollen mit der Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts den ca. 40.000 Syndikusanwälten in Deutschland Rechtssicherheit in ihrer Berufsausübung verschaffen sowie ihre Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken erhalten und sichern. In Bezug auf die berufsständische Versorgung soll das Gesetz den Status Quo vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts von 2014 wiederherstellen.

Unter den von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages benannten Sachverständigen bestand Einigkeit, dass der Gesetzentwurf noch nachzubessern ist. Es bestehen Schwachstellen, die dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen. Für das parlamentarische Verfahren ergibt sich noch folgender zwingender Änderungsbedarf:

- Die berufsrechtlichen Regeln des Gesetzentwurfs müssen in der Frage der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk noch mit den einschlägigen Regelungen des Sozialrechts passgenau verzahnt werden.

- Die Ausnahme der Syndikusanwälte von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung wälzt auf die Syndikusanwälte unverhältnismäßig hohe Haftungsrisiken ab. Dies würde den Beruf sehr einschränken und ihn letztlich für Arbeitgeber und Syndikusanwälte unattraktiv machen. Die Regelung widerspricht dem Gesetzeszweck. Sie ist weder systematisch stimmig noch sachgerecht, noch wurde sie von der Rechtsprechung oder im wissenschaftlichen Diskurs jemals gefordert.“