Neuigkeiten aus Berlin

Koalition korrigiert Fehlentwicklungen bei Insolvenzanfechtungen

Wichtiges Anliegen der Union wird umgesetzt

Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung stellen wir Vertrauen und Rechtssicherheit des Geschäftsverkehrs wieder her. Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen.

Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig nicht allein darauf gestützt werden kann, dass der Gläubiger dem Schuldner eine handelsübliche Zahlungserleichterung gewährt hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, nur weil er nachträglich etwa Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit ausgeschlossen.

Im parlamentarischen Verfahren werden wir weitere gezielte Verbesserungen für den Mittelstand prüfen. Für uns ist klar, dass das Anfechtungsrecht eine zentrale Stellschraube für die Gleichbehandlung der Gläubiger und das Insolvenzrecht insgesamt darstellt. Eine Rückkehr zu den alten Privilegien der Konkursordnung gilt es zu vermeiden."

 

 

 

Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden

Vorgehensmuster in der Silvesternacht offenbart Handlungsbedarf

Im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen und Eigentumsdelikten, die sich in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten ereigneten, gibt es eine intensive Diskussion um Verschärfungen im Strafrecht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Derartige schlimme Taten dürfen sich weder so noch in anderen Konstellationen wiederholen. Deshalb sehen wir weiteren Handlungsbedarf und fordern den Justizminister auf:

• Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es "nur " um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist! Bundesminister Maas hat dies bisher abgelehnt, dabei darf es nicht bleiben. Unabhängig davon werden wir Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen, die allerdings nicht erst seit Silvester auf der Agenda stehen und dort auch keine konkreten Strafbarkeitslücken zur Folge haben.

• Die Tatvariante des "Antanzens" muss selbständig unter Strafe gestellt werden. Wer so zum Diebstahl ansetzt, darf auch dann nicht davon kommen, wenn der Angriff abgewehrt werden kann! Leider wird das "Antanzen" in der Praxis teilweise als bloße straflose Vorbereitungshandlung angesehen. Deshalb ist Handlungsbedarf geboten.

• Wir brauchen eine bessere Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme von Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung, auch wenn sie nicht als Tatmittel eingesetzt werden. Die Handys können dann anschließend unter Angabe der geprüften Personalien wieder abgeholt werden. In Köln hätte dies bei der Ermittlung der Täter sehr hilfreich sein können.

• Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht sich derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag im Übrigen nicht sicher geklärt und bewiesen werden kann.  Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bisher abgelehnt.

• Die Möglichkeit der Anordnung von Untersuchungshaft muss erleichtert werden: Der Katalog der Straftaten, bei denen Untersuchungshaft auch angeordnet werden kann, wenn kein Haftgrund vorliegt, muss auf weitere schwere Straftaten ausgeweitet werden– wie beispielsweise auf die Vergewaltigung und auf schweren Raub.

• Es ist richtig, dass vor allem bei einigen typischen Strafratbeständen die Ausweisung und Abschiebung erleichtert werden sollen. Zu diesen Tatbeständen müssen auch Urkundsdelikte gehören: Wer den Staat über seine Nationalität belügt, um bessere Bleibechancen zu erschleichen, wer Meldepflichten umgeht und unseren Staat nicht respektiert, darf kein Bleiberecht bekommen."

 

 

 

Gewalttaten gegen Frauen in Köln und Hamburg müssen Folgen nach sich ziehen

Fehler müssen schnell aufgearbeitet werden

In der kommenden Woche wird die Bundesregierung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Übergriffen in Köln und anderen deutschen Städten in der Silvesternacht 2015/2016 berichten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die widerwärtigen Angriffe auf Frauen in Köln und Hamburg sind nicht nur kriminell, sie sind zutiefst menschenverachtend. Sie verstoßen gegen unsere Gesetze und gegen unsere Grundwerte des gleichberechtigten und selbstbestimmten Miteinanders der Geschlechter. Wer diese Werte nicht respektiert, kann nicht Teil unserer Gesellschaft sein.

Die Fehler, die von der Polizei ggf. gemacht worden sind, müssen rasch aufgearbeitet werden, damit sich solche Vorfälle nie wieder so wiederholen. Daher wird sich auch der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages am Mittwoch der kommenden Woche mit diesem Thema beschäftigen. Insbesondere muss der Frage nachgegangen werden, warum die Polizei offenbar keine wirksamen Identitätsfeststellungen durchgeführt hat. Warum konnten keine Fingerabdrücke genommen werden?

Wir werden prüfen müssen, ob die Generalklausel zur Identitätsfeststellung ausreichend ist. Denn es muss möglich sein, dass zur Feststellung der Identität auch Gegenstände – wie beispielsweise Handys – sichergestellt werden können. Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, wenn die Polizei in Köln bei den Verdächtigen die Handys sichergestellt hätte. Diese hätten dann gegen Vorlage von Ausweispapieren abgeholt werden können.

Zudem wird zu überlegen sein, ob der Katalog der Straftaten, bei denen auch Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wenn kein Haftgrund vorliegt, auf weitere schwere Straftaten ausgeweitet werden soll – wie beispielsweise auf Vergewaltigung und schweren Raub.

Im Übrigen muss das Bleiberecht von Straftätern vorrangig geprüft werden. Bei einem negativen Ergebnis muss eine konsequente Abschiebung erfolgen. Verfolgte und bedrohte Menschen haben wir immer willkommen geheißen. Straftäter unter ihnen allerdings waren, sind und werden uns nicht willkommen sein.
Die Appelle von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft an die Polizei, die Bürger zu schützen, sind leider nicht mehr als bequeme Sprechblasen-Politik, solange die Landesregierung nicht endlich deutlich mehr Geld für die Polizei und die Justiz zur Verfügung stellt.

Gewalttaten gegen Frauen in Köln und Hamburg müssen Folgen nach sich ziehen

Zu den Gewalttaten gegen Frauen in Köln und Hamburg erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Angriffe auf Frauen in Köln und Hamburg sind nicht nur kriminell, sie sind zutiefst menschenverachtend. Sie verstoßen gegen unsere Gesetze und gegen unsere Grundwerte des gleichberechtigten und selbstbestimmten Miteinanders der Geschlechter. Wer diese Werte nicht respektiert, kann nicht Teil unserer Gesellschaft sein. Wer in Deutschland bleiben will muss sich rechtstreu verhalten. Schon geringere Formen der Kriminalität sollten zu Abschiebungen führen
können. So hat es die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe beschlossen.

Wenig Verständnis habe ich dafür, dass die Polizei die Szene der Täter angeblich kennt und dennoch überrascht war von deren Gewaltpotenzial. Warum ist hier nicht wirksamer eingegriffen worden? Es ist nicht hinnehmbar, dass die Szene beobachtet wird ohne entschieden dagegen vorzugehen.

NRW-Innenminister Jäger soll bitte erklären, was er damit meint, die Übergriffe seien nicht hinnehmbar, nachdem die Polizei den Ereignissen offenbar weitestgehend tatenlos zugesehen hat. Er muss die Polizei in die Lage versetzen, auch gegen derart große Gruppen effektiv vorgehen zu können.

Es darf nicht sein, dass Frauen sich schon Gedanken machen müssen, wo sie zu bestimmten Uhrzeiten noch langgehen können. Die Polizei muss sich wieder Respekt verschaffen und eine klare Null-Toleranz-Strategie verfolgen, auch gegenüber Delikten wie Drogendealen, Taschendiebstahl oder auch Belästigungen.

Ich spreche allen betroffenen Frauen mein Mitgefühl und meine Solidarität aus und möchte sie ermuntern, sich bei Bedarf professionelle Hilfe zu nehmen, damit sich keine dauerhaften Traumata verfestigen. Verfolgte und bedrohte Menschen sind bei uns weiter willkommen. Gewalttäter waren und sind es nicht. “

 

 

 

Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist Danaergeschenk für Kreative

Rückrufrecht schadet Urhebern und Verlagen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben sich jüngst Autoren, Verleger und Literaturagenten gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der von Minister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist ein Danaergeschenk für Kreative. Das geplante Rückholrecht nach fünf Jahren würde den allermeisten Autoren Steine statt Brot geben und die Vertrauensbasis zwischen Urhebern und Verlagen zerstören.

Der Gesetzentwurf verkennt, dass gerade kleine und mittlere Verlage oftmals über viele Jahre Geld und Vertrauen in die nachhaltige Entwicklung eines Autors investieren. Die Grundlage für solche Investitionen würde dramatisch gefährdet, wenn finanzstarke Global Player Autoren nach fünf Jahren aus ihrer Verlagsbeziehung herauskaufen könnten. Somit wäre etwa fraglich, ob ein Verlag noch Vorschüsse im bisherigen Umfang zahlen könnte, auf die viele Urheber existenziell angewiesen sind. Auch besteht die Gefahr, dass kleine und mittlere Verlage auf diese Weise aus dem Markt heraus gedrängt werden. Ein Verlust an kultureller Vielfalt und Qualität wäre die Folge.

Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Defizite auf, zum Beispiel eine ausufernde und unpraktikable Pflicht jedes Werknutzers auf Auskunft und Rechnungslegung.

Als Union werden wir uns für grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs einsetzen. Unser Ziel ist ein Urhebervertragsrecht, das den Kreativen tatsächlich hilft."