Neuigkeiten aus Berlin

Bestehende Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht sind zu schließen

Artikel aus "Frau & Politik, Ausgabe 1/2016"

Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker will bestehende Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht schließen.

Nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten ist das Sexualstrafrecht erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Es sind jedoch nicht erst die Geschehnisse der Silvesternacht, die Gesetzeslücken im Strafrecht offenbart haben. Solche Taten mit Festhalten und Einkesseln dürften als sexuelle Nötigung, Raub oder Landfriedensbruch strafbar sein. Bereits 2014 haben wir - in Reaktion auf den Fall Edathy - eine Vielzahl von Schutzlücken, vor allem im Bereich der Kinderpornografie geschlossen. Schon damals haben die Rechtspolitiker der Union sich für weitere Änderungen beim Vergewaltigungsparagraphen stark gemacht: die Istanbul-Konvention verlangt, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden; insoweit bestehen beim geltenden § 177 StGB unakzeptable Schutzlücken, wenn etwa das Opfer überrascht wurde oder sich aus Angst nicht gewehrt hat. Der Justizminister teilte diese Ansicht zuerst nicht, sondern hatte im damaligen Gesetzentwurf noch festgestellt, dass die Istanbul-Konvention durch den geltenden § 177 StGB erfüllt werde. Erst auf Betreiben der Union wurde damals eine offene Formulierung gewählt.

Mittlerweile wurde ein Referentenentwurf vorgelegt. Dieser geht prinzipiell in die richtige Richtung, da er die bestehenden Schutzlücken beim Vergewaltigungsparagraphen schließen möchte. Bei den weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs wird zu diskutieren sein, ob der Entwurf des BMJV einerseits alle Lücken schließt, andererseits nicht zu weit geht. Die Frauenverbände favorisieren eine noch weitere Fassung, nämlich eine Strafbarkeit aller nicht einverständlichen sexuellen Handlungen. Die Rechtspolitiker der Union hatten sich gegenüber diesem Vorschlag offen gezeigt. Auch die im Januar 2016 beschlossene Mainzer Erklärung erklärt, dass für den Straftatbestand der Vergewaltigung ein klares „Nein“ des Opfers ausreichen muss.

Andererseits wäre es lebensfremd, in jedem Fall gleichsam eine ausdrückliche vorherige Einwilligungserklärung zu verlangen und so als (noch) sozialadäquat empfundenes Verhalten unter Strafe zu stellen. Die Tatbestände müssen gerade im Strafrecht klar und objektiv formuliert sein. Denn nur dann kann der Täter wissen, wann er sich strafbar macht. Andernfalls würde eine Rechtsunsicherheit entstehen, die letztlich auch nicht zu mehr Verurteilungen führen würde. Hier müssen die Beratungen noch zeigen, ob der Entwurf schon die beste Formulierung enthält.

Weitere Probleme sind im Entwurf des BMJV ungelöst: Sexuelle Handlungen im Sinne des Strafrechts setzen "einige Erheblichkeit" voraus. Das bloße "Begrapschen" oberhalb der Bekleidung wird von der Rechtsprechung selbst bei Gewaltanwendung nicht als sexuelle Nötigung angesehen; dafür brauchen wir einen ergänzenden Straftatbestand.

Für Fälle, in denen aus einer Menschenmenge heraus Übergriffe geschehen, bei denen den Tätern ihre konkreten Tatbeiträge nicht nachgewiesen werden können, sollte eine Regelung wie bei Schlägereien geschaffen werden. Danach würde sich strafbar machen, wer sich an einer Gruppe beteiligt, aus der heraus sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden. Eine derartige Regelung hat das BMJV bisher leider abgelehnt.
Wichtig ist außerdem die Strafrechtsreform zum Menschenhandel. Die Praxis braucht handhabbarere Vorschriften, in denen es nicht auf die Aussage des Opfers ankommt. Auch die nun endlich vorgesehene Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer ausnutzen, ist ein wichtiges Anliegen der Union zum Schutz der getäuschten, gezwungenen und ausgebeuteten Opfer! Wer als Freier die Zwangsprostitution anzeigt und als Zeuge aussagt, soll die Chance einer Strafminderung bekommen. Gleichzeitig soll die Ausbeutung der Arbeitskraft geregelt werden. Bisher wollen SPD und das BMJV hier z.T. höhere Strafen ermöglichen, als bei Zwangsprostitution- dabei ist der Zwang zur Arbeit z.B. im Schlachthof oder bei der Ernte sicher ein geringerer Übergriff, als der Zwang zur Prostitution! Hier besteht eine Unwucht, die so nicht bleiben darf!
Nicht unter Strafe gestellt ist zudem der Versuch der Kontaktaufnahme über Internet, mit einem Kind, um es zu einem Treffen zu überreden ("Cybergrooming"): Dies betrifft Fallkonstellationen, in denen der pädophile Täter z.B. mit einem Polizeibeamten chattet, der sich als Kind ausgibt. Solche Lockvogelfälle sind ein unverzichtbares Mittel, um die Täter zu überführen. Das BMJV und die SPD sehen hier jedoch leider keinen Handlungsbedarf!

Aufgrund diverser unabgestimmter Änderungen der letzten Jahre im Sexualstrafrecht muss dieses insgesamt überarbeitet werden, so sieht es schon der Koalitionsvertrag vor. Hierzu erarbeitet eine Reformkommission zurzeit Vorschläge. Die notwendigen Änderungen wollen wir zügig angehen!

 

 

 

 

Winkelmeier-Becker/Maag: Frauen noch besser vor sexueller Gewalt schützen

Am internationalen Frauentag den Blick auf besonders schutzwürdige Frauen richten

Am 8. März wird der internationale Frauentag begangen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die sexuelle Selbstbestimmung ist unantastbar. Dennoch werden tagtäglich Frauen Opfer sexueller Gewalt oder Belästigung. Deswegen fordern wir seit langem, die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland durch eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts zu stärken. Über ein 'Nein‘ darf sich kein Täter hinwegsetzen. Ein 'Nein‘ muss immer beachtet werden. Wesentliche Schutzlücken, die sich in der Praxis immer wieder zeigen, werden nun aufgegriffen: Es darf nicht straflos bleiben, wenn der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt.

Und wir müssen noch ein weiteres Problem lösen: Strafbar sind bisher nur sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit. Diese wird allerdings häufig verneint, wenn es 'nur‘ um 'Grapschen‘ geht. Dabei handelt es sich jedoch um einen massiven und traumatisierenden Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist und daher unter Strafe gestellt werden muss."  

Karin Maag: "Besonderen Schutz brauchen Frauen, die besonders verletzlich sind. Dazu gehören auch Prostituierte. Es wird daher allerhöchste Zeit, dass wir den Schutz für sie nachhaltig verbessern. Vordringlich ist dabei, Zwangsprostitution zu unterbinden. Denen, die als Menschenhändler die Not von Frauen ausnutzen, um sie zur Prostitution zu zwingen oder sie unter falschen Versprechungen in diese hineinlocken, wollen wir das Handwerk legen. Dafür müssen auch diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die wissentlich und willentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

Klar ist: Der Schutz von Mädchen und Frauen darf nicht an unseren Außengrenzen enden. Sexuelle Gewalt gegen Frauen muss als Thema auch regelmäßig auf der Agenda unserer außenpolitischen Beziehungen stehen. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern müssen wir die Anstrengungen verstärken, um diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind, Opfer sexueller Gewalt zu werden: Mädchen und Frauen, die als Schutzsuchende aus ihrer Heimat fliehen mussten."

 

 

 

Internationaler Frauentag am 8. März ist für Frauen auf der ganzen Welt ein wichtiges Datum

"Heraus mit dem Frauenwahlrecht!" war die Hauptforderung der Initiatorinnen des Internationalen Frauentags vor über 100 Jahren. Auch wenn diese Zielsetzung inzwischen erreicht wurde, so ist die Gleichstellung der Geschlechter heute weder in Deutschland noch im Rest der Welt eine Realität.

Daher hat der Weltfrauentag an seiner Wichtigkeit nicht verloren und wird weiterhin jährlich begangen. Frauen auf der ganzen Welt machen am 8. März mit Veranstaltungen, Feiern und Demonstrationen auf noch immer nicht verwirklichte Frauenrechte aufmerksam.

Zwar hat sich im letzten Jahrhundert vieles zum Positiven verändert, viele engagierte und mutige Frauen und Männer haben Bestimmungen und Gesetze für mehr Chancengleichheit durchgesetzt. Aber längst ist noch nicht alles erreicht. In Sachen Bildung haben Mädchen bei uns mittlerweile aufgeschlossen und in manchen Bereichen die Jungen überholt. Leider setzt sich diese Entwicklung bislang bei der beruflichen Karriere nicht fort. Nach wie vor sind Frauen unterrepräsentiert in sämtlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereichen. Auch ist gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist immer noch nicht erreicht.

Aber auch schlimme Menschenrechtsverletzungen gilt es zu bekämpfen: Genitalverstümmelungen und Ehrenmorde, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution und Frauenhandel, jedwede Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen machen deutlich, dass Frauenrechte einklagbare Menschenrechte sein müssen: Viele Gründe, den 8. März als Tag der erreichten wie der noch ausstehenden Frauenrechte zu feiern und hochzuhalten.

 

 

 

Einigung bei den Strafvorschriften zum Menschenhandel

Schutz der Zwangsprostituierten ist unser Anliegen

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich bei den Vorschriften zum Menschenhandel grundsätzlich einigen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Wir freuen uns, dass es jetzt bei dem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels in den wesentlichen Punkten zu einer Einigung mit der SPD gekommen ist. Die große Koalition möchte diese Reform zügig im Verfahren abschließen und noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Zwangsprostitution.

Uns geht es um die konsequente  Bekämpfung  von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Die Opfer, die häufig durch Gewalt, Täuschung oder Drohung  zur Prostitution kommen, müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind.  Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem 'Geschäftsmodell' den Boden zu entziehen.

Die Menschenhandelstatbestände müssen  objektiver und damit praktikabler werden, um mehr Verurteilungen von Tätern zu ermöglichen. Freier machen sich in Zukunft strafbar, wenn sie wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen. Freier müssen in Zukunft wissen, dass das Recht von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung uneingeschränkt  gilt, auch wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. Für den Fall, dass der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, ist allerdings eine Regelung zur Straffreiheit vorgesehen; denn die Hilfe für Opfer ist wichtiger als die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist allerdings nicht alles getan, was aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion möglich und nötig gewesen wäre: Leider hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz es bisher versäumt, auch die in diesem Zusammenhang wichtigen Tatbestände der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten zu reformieren. Hier war eine zügige Reform mit der SPD leider nicht möglich."

 

 

 

Koalition verbessert Rechtsstellung von Handwerkern bei Ein- und Ausbaukosten

Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung setzt Koalitionsvertrag um

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, mit dem u.a. die Haftung für Produktmängel im Hinblick auf die Ein- und Ausbaukosten neu geregelt wird. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Mit dem Gesetz verbessern wir die Rechtstellung von Handwerkern und Werkunternehmern bei Kaufverträgen. Damit setzen wir ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um.

Wenn sich nach dem Einbau beispielsweise von Parkettstäbchen oder Fliesen herausstellt, dass die gelieferte Ware fehlerhaft ist und ersetzt werden muss, bleiben Handwerker und andere Werkunternehmer bislang auf den Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau sitzen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel vom Hersteller oder vom Lieferanten zu verantworten ist. Diese Ungerechtigkeit wird nun beseitigt.

In diesen sogenannten Einbaufällen kann der Käufer, egal ob Verbraucher oder selbst Unternehmer, künftig vom Verkäufer den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau eines mangelfreien Produktes, zumindest die Erstattung der entsprechenden Kosten verlangen.

Zudem wird durch Regressansprüche entlang der Lieferkette gewährleistet, dass der Schaden letztlich von demjenigen getragen werden muss, der für den Produktfehler verantwortlich ist. Der Gesetzentwurf stärkt damit das Verursacherprinzip und gewährleistet zudem einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Käufern, Verkäufern und Produzenten."