Neuigkeiten aus Berlin

Zuhälterei und Ausbeutung von Prostituierten schärfer sanktionieren


Kampf gegen Menschenhandel bleibt weiterhin wichtige Aufgabe


Von moderner Sklaverei ist auch Deutschland betroffen. Besonders entwürdigend und traumatisierend ist dabei die Zwangsprostitution. Zum heutigen europäischen Tag gegen Menschenhandel erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Zur Bekämpfung von Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Menschenhandel haben wir mit dem am 15. Oktober in Kraft getretenen Gesetz einen wichtigen Schritt getan. Die Strafvorschriften wurden objektiver und damit praktikabler ausgestaltet. Das wird es der Praxis einfacher machen, die Täter tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern in Fällen, in denen diese die Zwangslage der Opfer erkennen und trotzdem ausnutzen, war seit Beginn der Koalition ein wichtiges Anliegen der Union, das nun endlich umgesetzt ist.
Der europäische Tag gegen Menschenhandel ist ein wichtiger Tag, der uns daran erinnert, dass wir in unserem Kampf dagegen nicht nachlassen dürfen. Besonders die Ausbeutung von Prostituierten stellt ein großes Problem im Bereich des Menschenhandels dar. In diesem Bereich besteht noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Eine Verschärfung der Strafvorschriften bei Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten scheiterte bisher allerdings am Bundesjustizminister. Aus meiner Sicht verdienen die Opfer von Zwangsprostitution mehr Schutz – dafür wird sich die Unionsfraktion auch weiterhin einsetzen.“

 

 

 

Fragen an Bundesjustizminister im Fall Al-Bakr

Bundesanwalt hätte früher aktiv werden müsssen
 
Die Vorgänge um den mutmaßlichen Terroristen Al-Bakr müssen vollständig aufgeklärt werden. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Den Justizbehörden vor Ort in Sachsen vorzuwerfen, dass sie die Gedankenwelt des mutmaßlichen islamistischen Terroristen Al-Bakr nicht enträtseln konnten, ist zu einfach. Es stellt sich die Frage, warum die Bundesanwaltschaft, die im Zuständigkeitsbereich von Bundesjustizminister Maas steht, nicht viel eher das Verfahren übernommen hat. Dort gibt es Spezialisten auch für islamistischen Terrorismus.

Der Bundesjustizminister muss insbesondere folgende Fragen beantworten: Warum wurde die Übernahme des Verfahrens am Freitag vergangener Woche abgelehnt? Warum hat der Generalbundesanwalt den Fall erst am Sonntag übernommen, so dass bis dahin die Ermittlungen von den nicht darauf spezialisierten Behörden in Sachsen geführt werden mussten? Warum wurde der Beschuldigte nicht sofort nach Karlsruhe überstellt und vernommen? Eine richterliche Anhörung anlässlich der Verkündung des Haftbefehls kann kein Vernehmungsgespräch durch erfahrene und zuständige Ermittlungsbeamte ersetzen. Seit wann war das Bundesjustizministerium über die Vorgänge informiert und was hat es veranlasst?

Auch als Konsequenz aus dem Zuständigkeitsgerangel beim NSU-Verfahren haben wir die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Es ist unverständlich, dass diese Kompetenzen nun nicht schnell und konsequent genutzt worden sind.“

Die Kindheit von Mädchen schützen

Verbot von Kinderehen zügig voran bringen

Anlässlich des Weltmädchentages hat die Kinderrechtsorganisation „Save the Children“ am heutigen Dienstag den Bericht "Jedes Mädchen zählt" vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Der Bericht von "Save the Children" zum Weltmädchentag zeigt, dass ein Verbot von Kinderehen in Deutschland dringend notwendig ist. Kinderehen verstoßen gegen unsere Werte. Sie berauben Mädchen ihrer Kindheit, ihrer Bildungs- und Lebenschancen und ihrer sexueller Selbstbestimmung.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir unter anderem ein Aufhebungsverfahren für solche Ehen sowie ein einheitliches Ehemündigkeitsalter von 18 Jahren vorgeschlagen. Auch wollen wir die Jugendämter stärken, damit das Kindeswohl von minderjährigen Frauen besser geschützt wird. Die Vorschläge bilden die Grundlage der Gespräche mit unserem Koalitionspartner. Wir sind zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres esetzgeberische Entscheidungen getroffen werden."

Hintergrund:

Der Kinderschutzbund Save the Children hat in seinem heute veröffentlichten Bericht "Jedes Mädchen zählt" eine Rangliste erstellt, die anzeigt, in welchen Ländern es Mädchen besonders gut bzw. schlecht geht. Deutschland liegt auf Platz 12, unter anderem wegen der hohen Zahl an registrierten Kinderehen im Zuge der Flüchtlingskrise. Derzeit geht man von mehr als 1.000 solcher Fälle aus, wobei fast ein Drittel der minderjährigen Verheirateten unter 14 Jahren sind.

 

 

 

Beim Cybergrooming muss schon der Versuch strafbar sein

Der Schutz von Kindern kennt keine Kompromisse

Cybergrooming ist aktuell wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Erwachsene, die sich im Internet als Kinder ausgeben, um sexuelle Kontakte mit Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen sind ein zunehmendes Problem. Die ARD sendet dazu heute einen Themenabend. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Beim Cybergrooming muss endlich auch der Versuch strafbar werden. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. Dazu bedarf es endlich einer handfesten Sanktion. Das gilt auch dann, wenn der Täter unbewusst nur mit einem erwachsenen Lockvogel - etwa der Mutter des Kindes oder einem Polizisten - chattet und die geplante Tat deshalb im Versuchsstadium steckenbleibt. Wir haben kein Verständnis, dass Bundesjustizminister Maas die Forderung, endlich auch den Versuch des Cybergroomings unter Strafe zu stellen, bisher immer zurückgewiesen hat.

Mit dem im November 2014 verabschiedeten Gesetz "Zur Änderung des Strafgesetzbuches  - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht" wurde die Strafbarkeit des sog. "Cybergroomings" zwar auf alle Formen der modernen Kommunikation ausgedehnt. Dies war nach Ansicht der Union aber zu wenig. Die Union forderte bereits damals die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit. Dann wäre es bereits strafbar, wenn der Täter fälschlicherweise annimmt, dass er ein Kind im Internet in sexueller Absicht anspricht; tatsächlich aber mit einem Polizeibeamten oder den Eltern chattet, die sich als Kind ausgegeben haben. In derartigen Fallkonstellationen weist der Täter nachweislich die erforderliche kriminelle Energie auf, um sich mit einem Kind zu verabreden. Es ist dann nur eine Frage des Zufalls, ob der Täter - wie beabsichtigt – in sexueller Absicht Kontakt zu einem Kind aufnimmt, oder ob er zunächst an einen Erwachsenen gerät. Bereits in diesem Stadium liegt ein strafwürdiges Verhalten vor, das eine Strafbarkeit des Versuchs rechtfertigt.

Nach Ansicht von Experten würde eine Versuchsstrafbarkeit die Ermittlungsmöglichkeiten zur Überführung solcher Täter und die Chancen auf Verhinderung weiterer Taten maßgeblich steigern. Die Folge wäre eine erheblich größere Abschreckung potentieller Täter. Diesen präventiven Schutz dürfen wir unseren Kindern nicht verwehren. Bundesjustizminister Maas muss deshalb endlich handeln."

Unternehmensberichterstattung zur Corporate Social Responsibility wird neu geregelt

Union setzt sich erfolgreich für eine Begrenzung der Bürokratiekosten ein

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) in den Bundestag einzubringen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen demnach künftig in ihren Bilanzen auch Informationen über ihre soziale Verantwortung, wie beispielsweise die Achtung der Arbeitnehmerrechte oder von Umweltbelangen, offenlegen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie macht der Gesetzgeber erstmals klare, maßvolle und europaweit einheitliche Vorgaben für die nichtfinanzielle Berichterstattung großer Unternehmen. Investoren, Geschäftspartner und Verbraucher sind für die Beurteilung eines Unternehmens und seiner Werthaltigkeit heutzutage nicht nur auf dürre Kennziffern wie Unternehmensgewinn oder Cash-flow angewiesen. Sie benötigen ebenso Informationen über das Geschäftsmodell und mögliche Risikofaktoren im Hinblick auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Berichterstattung über solche Aspekte im Rahmen des Jahresabschlusses. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Informationen verbessert und das Vertrauen des Geschäftsverkehrs und von Verbrauchern gestärkt. Zudem werden Anreize geschaffen, nichtfinanziellen Belangen und damit verbundenen Risiken, Konzepten und Prozessen stärkeres Gewicht in der Unternehmensführung beizumessen."
Heribert Hirte: "Die Union hat sich bereits intensiv in das bisherige Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Für uns ist entscheidend, dass die Bürokratiebelastung der Unternehmen begrenzt bleibt und die gesetzlichen Regelungen nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen. Deutsche Unternehmen dürfen keinen strengeren Pflichten unterliegen als Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Vor allem ist uns wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt bleiben. Mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch die Hintertür belastet werden. Wir haben daher erfolgreich dafür gekämpft, dass Angaben über die Lieferkette oder eine Kette von Subunternehmern nur dann erfolgen müssen, falls diese wirklich relevant und verhältnismäßig sind, und große Konzerne diese Pflicht nicht einfach an ihre Geschäftspartner weiterreichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein guter Kompromiss."