Neuigkeiten aus Berlin

Ankündigung Großbritanniens gibt dem Europäischen Patentgericht neuen Schub

Bundesjustizminister Maas muss die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Übereinkommens in Deutschland schaffen

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat in dieser Woche auf dem EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat angekündigt, das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ungeachtet des Ausgangs des „Brexit“- Referendums ratifizieren zu wollen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
"Wir begrüßen die Ankündigung der britischen Regierung außerordentlich.Dieses positive Signal aus Großbritanniens zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit in Europa zum gegenseitigen Vorteil auch nach dem "Brexit"-Referendum möglich und gewollt ist.Nunmehr sollte Deutschland seinerseits eine starke Botschaft für das Einheitliche Patentgericht aussenden. Wir fordern Justizminister Maas auf, umgehend einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und damit die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Ratifizierung durch Deutschland zu schaffen.
Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische Einheitspatent riesige Vorteile. Denn durch die Reform wird ein in ganz Europa gültiger Schutztitel mit einheitlicher Patentgerichtsbarkeit geschaffen. Das Verfahren wird erleichtert, die Rechtsprechung vereinheitlicht, Kosten werden reduziert. Der europäische Binnenmarkt und dessen Wettbewerbsfähigkeit werden gestärkt."

 

 

Kinderschutz stärken, Elternrecht wahren

Freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen und anderen Einrichtungen künftig nur nach gerichtlicher Prüfung

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in den Bundestag einzubringen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sabine Sütterlin-Waack:

"Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für besseren Kinderschutz. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns nachdrücklich für eine gesetzliche Regelung eingesetzt. Wir reagieren damit auf die teilweise unhaltbaren Zustände in Heimen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die uns von Kinder- und Jugendpsychiatern geschildert wurden.

Bisher sind zum Beispiel Fixierungen oder das Anbringen von Bettgittern bei Kindern und Jugendlichen, die in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind, ohne gerichtliche Kontrolle zulässig – anders als bei volljährigen Betreuten. Solche Maßnahmen berühren jedoch die Rechte von Kindern mit gleicher Intensität wie bei Erwachsenen und sind bei ihnen nicht weniger missbrauchsanfällig. Wir begrüßen daher, dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern künftig nur nach gerichtlicher Prüfung und Genehmigung zulässig sein werden.

Für uns ist wichtig, dass das Elternrecht in vollem Umfang gewahrt bleibt. Die Befugnis zur Entscheidung über den Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen und die Art und Weise ihrer Anwendung liegt weiterhin bei ihnen. Lehnen sie eine Maßnahme ab, darf diese von der Einrichtung nicht durchgeführt werden. Entscheiden sich Eltern für eine freiheitsentziehende Maßnahme bei ihrem Kind, muss diese in Zukunft aber zusätzlich durch das Familiengericht genehmigt werden. Das Familiengericht hat somit eine unterstützende, aber keine ersetzende Funktion.

Eltern befinden sich bei der Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen oftmals in einer besonderen emotionalen Situation, die sich in einem Interessenkonflikt zwischen dem Schutz ihres Kindes und dem Wunsch einer fachgerechten Betreuung äußert. Teilweise werden dann vorschnell und pauschal weitreichende Einwilligungen erteilt, deren Ausübung im Einzelfall von den Eltern nicht kontrolliert und hinterfragt werden kann. Hier sollen Eltern durch den vorliegenden Gesetzentwurf größere Unterstützung im Sinne des Kinderschutzes erfahren."

 

 

 

Rücksichtslose Raser in Schranken weisen

Zögern des Bundesjustizministeriums bei illegalen Autorennen nicht nachvollziehbar

Der Bundesratsenwurf zum strafrechtlichen Verbot von illegalen Autorennen im normalen Verkehr greift ein drängendes Thema auf. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wer ganz bewusst seinen eigenen Kick auf Kosten unschuldiger Dritter sucht, den erreicht man nicht mit Appellen an die Vernunft, sondern nur mit strafrechtlichen Sanktionen. Der Bundesratsentwurf greift aber noch zu kurz: Der Beweis eines solchen Rennens wird in der Praxis schwierig. Außerdem erfasst der Bundesratsentwurf nicht die ebenso gefährlichen Raser, die ihren nächsten Geschwindigkeitsrekord aufstellen wollen und dabei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Wie gefährlich solche „Solo-Rennen“ sind, kann man anhand zahlreicher selbstgefilmter Videos im Internet sehen. Leider hat das Haus von Justizminister Maas aber noch keinen Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet. Deshalb ist es gut, dass sich jetzt das CSU-geführte Verkehrsministerium der Problematik angenommen hat.“

Sebastian Steineke: „Richtig ist, dass bei illegalen Autorennen und Rasern künftig das Strafrecht angewandt wird. Bislang mussten die Raser nur ein einmonatiges Fahrverbot und maximal 400 Euro Bußgeld fürchten. Jetzt sind bis zu 10 Jahre Haft vorgesehen, wenn Menschen getötet oder schwer verletzt werden. Auch der Einzug der Fahrzeuge ist ein richtiger Schritt, um die Täter längerfristig an einer Wiederholung zu hindern.“

 

 

Opferschutz ist Leitmotiv der Unionsfraktion

Keine neuen Schutzlücken bei Stalking schaffen

Heute ist der Internationale Tag „NEIN zu Gewalt gegen Frauen“. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der Union ist der Opferschutz in Deutschland ein gutes Stück vorangekommen Die Stichworte lauten: "Nein heißt Nein", Beibehaltung des Mordparagrafen, Schutz vor Menschenhandel und sexuellem Missbrauch etc. Eine wesentliche Verbesserung zum Opferschutz treiben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit voran: den Schutz gegen Nachstellung oder englisch "Stalking".

Beim Anti-Stalking-Gesetzentwurf geht es uns darum, die Hürden für eine Verurteilung zu senken. Einiges geht hier in die richtige Richtung. Leider hat das Justizministerium die Reform aber auch zum Anlass genommen, neue Strafbarkeitslücken zu schaffen. Die von Justizminister Maas vorgeschlagene Streichung der sogenannten Generalklausel ist ein Rückschritt im Kampf gegen Stalking. Denn Tathandlungen wie etwa  Todesanzeigen schalten, falsche Strafanzeigen erstatten, oder Waren beim Onlineshopping unter dem Namen des Opfers bestellen, wären dann von der Strafbarkeit nicht mehr erfasst. Diesen Fehler werden wir als Union im parlamentarischen Verfahren im Interesse der Opfer wieder korrigieren."

Hintergrund:
Die strafrechtliche Ahndung der Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt. Bei der öffentlichen Anhörung des Anti-Stalking-Gesetzentwurfs kritisierten die Sachverständigen die vom Bundesjustizministerium geplante Streichung der
Generalklausel in § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB: "Wer einen anderen Menschen nachstellt, in dem er beharrlich eine andere vergleichbare Handlung wahrnimmt."

 

 

 

Vorschläge der EU-Kommission zum Insolvenzrecht gehen in die richtige Richtung

Gläubigerrechte dürfen nicht unter die Räder kommen

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Dienstag einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der das Insolvenzrecht in Europa, insbesondere im Hinblick auf eine frühzeitige Sanierung von Unternehmen, harmonisiert werden soll. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Wir begrüßen den Vorstoß der EU-Kommission im Grundsatz. Zum europäischen Binnenmarkt gehört ein Mindestkanon an einheitlichen Regeln für die Sanierung und Abwicklung angeschlagener Unternehmen. Wir werden uns intensiv und konstruktiv an den Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag beteiligen.

Dabei werden wir darauf achten, dass der Rechtsrahmen für Unternehmensinsolvenzen ausgewogen bleibt und wichtige Grundsätze nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. Die Gläubiger dürfen am Ende nicht die Dummen sein. Eine kurze Dauer bis zur Restschuldbefreiung ist für uns nur akzeptabel, wenn die Gläubiger zumindest einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erhalten. Der Schuldner darf nicht ohne jede eigene Anstrengung in den Genuss eines Schuldenerlasses kommen."

Heribert Hirte: "Wir sind offen für die Schaffung eines frühzeitigen Sanierungsverfahrens. Wir begrüßen insbesondere, dass der Vorschlag dem deutschen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit folgt. Es hat sich gelohnt, dass die CDU/CSU-Fraktion schon frühzeitig in Brüssel aktiv wurde. Uns ist wichtig, dass Eingriffe in Gläubigerrechte nur mit gerichtlicher Beteiligung möglich sind. Auch die Vorschläge zu Vorrechten für Sanierungskredite und Rechtshandlungen in der Sanierungsphase sind genauso sachgerecht wie das angestrebte europäische Qualitätsniveau - sowohl für Richter wie auch Insolvenzverwalter."