Neuigkeiten aus Berlin

Opfer von Straftaten in sozialen Netzwerken erhalten mehr Rechte

Beschwerdeverfahren nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz müssen nun zur Verfügung stehen.


Mit Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist am 31. Dezember 2017 entfaltet das von Bundestag und Bundesrat im Sommer verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz seine volle Wirksamkeit. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


Endlich erhalten Opfer von Straftaten im Internet mehr Rechte gegenüber den Anbietern von großen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Die Plattformbetreiber müssen nun leicht erreichbare und wirksame Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellen, damit Nutzer strafbare Inhalte melden können. Eingehende Beschwerden müssen unverzüglich zur Kenntnis genommen und auf ihre Berechtigung hin geprüft werden. Sofern ein geposteter Inhalt rechtswidrig ist, muss er von dem Plattformbetreiber gelöscht werden – in offensichtlichen Fällen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde. Kommen die Provider ihren Pflichten zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren nicht nach, müssen sie mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Diese neuen Regeln sind wichtig, da Internetplattformen in der Vergangenheit oftmals auf Beschwerden nicht reagiert haben, obwohl die Inhalte nach dem deutschen Strafgesetzbuch eindeutig verboten waren, beispielsweise im Fall von Bedrohungen, Beleidigungsdelikten, unbefugtem Verbreiten von privaten oder kompromittierenden Fotos oder bei Holocaustleugnung. Die Opfer solcher Taten waren praktisch rechtlos gestellt, denn für sie war häufig schon nicht erkennbar, wie und von wem sie eine Entfernung des Inhalts verlangen können. Es ist aber nicht akzeptabel, wenn zum Beispiel eine Morddrohung oder ein Gewaltaufruf lange im Netz stehen.
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden weder neue Verbote eingeführt noch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschnitten. Es geht vielmehr darum, dass das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland auch im Internet durchgesetzt und dadurch die Interessen der Opfer von Straftaten geschützt werden.
Gesetz ist im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren so gefasst worden, dass es für die Plattformbetreiber keinen Anlass gibt, in Zweifelsfällen vorsorglich auch rechtmäßige Inhalte zu löschen, um Bußgelder zu vermeiden. Ein Bußgeld wird nur dann verhängt, wenn ein Plattformbetreiber systematisch gegen die gesetzlichen Pflichten verstößt, etwa wenn er keine Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung stellt oder Beschwerden generell nicht sachgerecht bearbeitet. Einzelfälle, in denen die Beurteilung immer schwierig, strittig oder auch einmal falsch sein kann, reichen für ein Bußgeld nicht. Zudem haben wir als Union dafür gesorgt, dass die sozialen Netzwerke die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle überantworten können, wie sie aus dem Jugendmedienschutz bekannt und bewährt sind.
Zu löschen ist immer nur ein bestimmter strafbarer Inhalt, also zum Beispiel ein Posting oder ein Bild. Dagegen verlangt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weder die Löschung von Inhalten, die nach deutschem Recht zulässig sind, noch die Sperrung eines ganzen Nutzeraccounts. Wenn dies geschieht, dann beruht dies auf einer eigenen Entscheidung des Plattformbetreibers, die möglicherweise von geschäftlichen Erwägungen oder vom US-amerikanischen Recht geprägt ist. Dieses weite Ermessen von Unternehmen ist ein Problem, wo eine Plattform bestimmte Kommunikationswege im Netz weitgehend monopolisiert. Denn Nutzer fühlen sich dann der Willkür der Unternehmen ausgeliefert und es besteht dadurch tatsächlich die Gefahr, dass unerwünschte Meinungen unterdrückt werden. Wir müssen daher darüber nachdenken, wie Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf großen marktmächtigen Internetplattformen gesichert werden können. Dazu kann ein Rechtsanspruch der Nutzer gehören, ein solches soziales Netzwerk für den Meinungsaustausch nutzen zu können. Dies würde auch bedeuten, dass der Netzwerkbetreiber nicht willkürlich rechtmäßige Inhalte löschen darf. Tut er dies dennoch, kann der Nutzer eine Wiederherstellung seines Beitrages verlangen.
Wir müssen weitere Diskussionen in diese Richtung führen. Weniger Regulierung für Internetplattformen, wie sie AfD, FDP und Linkspartei wollen, ist dagegen der falsche Weg. Denn die Opfer von Straftaten im Netz dürfen nicht allein gelassen werden.

 

 

Zum Scheitern von "Jamaika"

Während die FDP derzeit betont, was aus ihrer Sicht nicht ging, belegt das vorläufige Sondierungsergebnis, dass man auf der Zielgeraden war - mit vielen guten Ansätzen für ein gemeinsames Projekt in den nächsten Jahren, mit dem wir die anstehenden Herausforderungen hätten angehen können.

Viele Ansätze nehmen Probleme und praxistaugliche Lösungsvorschläge auf, wie sie mir immer wieder von Bürgern aus ihrem Alltag geschildert werden. Es finden sich viele Punkte, die uns in der Union wichtig waren, aber auch deutliche und substanzielle Zugeständnisse an die FDP und die GRÜNEN bei Steuern, Familie, Bildung, Recht/Bürgerrechte, Digitalisierung, Landwirtschaft, Sozialem u.a.m.

Hier die wichtigsten Punkte, mit denen wir gerne ein Jamaika-Projekt für ein modernes und handlungsfähiges Deutschland auf den Weg gebracht hätten, um unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden. Aber man kann ja niemanden zwingen...

  • Ein Paket für Familien, mit der Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro pro Monat und eine entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrages. Unstreitig zwischen den Verhandlungspartner war ebenso die Einführung eines Baukindergeldes. Eine Erleichterung des Familienalltags hätte der schon geeinte Rechtsanspruch zur Betreuung von 2,8 Millionen Grundschulkindern gebracht.
  • Beim Thema Pflege hatten wir uns mit FDP und Grüne auf ein Sofortprogramm Pflegea. mit besserer Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege verständigt. Zusammen mit den in der vergangenen Legislaturperiode bereits beschlossenen 5 Mrd. Euro pro Jahr für Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige wäre dies ein weiterer, wichtiger Schritt gewesen.
  • In der Landwirtschaft und ländlichen Räumen bestand Einigkeit, die bäuerliche Landwirtschaft nicht gegen Aspekte des Tierwohls auszuspielen, sondern gemeinsam mit den Landwirten mehr zu erreichen. Wir wollten hier nicht mit der Keule des Ordnungsrechts, sondern mit Anreizen arbeiten. Es bestand Konsens über eine zusätzliche Milliarde Euro jährlich, die dem Ausbau von Ställen und sonstigen Bereichen der Landwirtschaft hätte zugutekommen sollen. Damit hätten wir auch den ländlichen Raum gestärkt: Denn alles, was gut ist für die Landwirtschaft, ist gut für den ländlichen Raum.
  • Wir hatten einen Abbau des Solidaritätszuschlags in der Weise angeboten, dass am Ende dieser Legislaturperiode rund drei Viertel aller Bürger keinen Solidaritätszuschlag mehr hätten zahlen müssen. Zudem bestand Einigkeit über eine Steuerreform zugunsten von Beziehern ganz kleiner Einkommen.
  • Wirtschaft/ Soziales/ Rente/ Ehrenamt: Wir waren einig, die Sozialversicherungsbeiträge bei 40 % zu deckeln und sowohl den Mindestlohn beim Ehrenamt als auch die Pflege zu entbürokratisieren. Wir waren uns darüber einig, Frauen mit einer kleinen Rente eine Aufstockung bis zur Grundsicherung so zu gewähren, dass sie dafür nicht zum Amt gehen müssen.
  • Zur Verbesserung der Innere Sicherheit waren zusätzliche 7.500 Polizeistellen beim Bund vereinbart sowie ein klares Bekenntnis dazu, durch mehr Videoüberwachung für mehr innere Sicherheit zu sorgen.
  • Auch ein Pakt für den Rechtsstaat war vereinbart, der einen Dreiklang aus mehr Personal, besserer Ausstattung und effizienterem Verfahrensrecht beinhaltete.
  • Bei der Außen- und Verteidigungspolitik bestand Konsens, dass wir weder in die eine noch in die andere Richtung eine Sonderstellung akzeptieren können, sondern Deutschland ein verlässlicher Partner in Europa und der Welt bleibt.

Auch FDP und Grüne hatten wichtige Vorhaben für sich verbuchen können.

  • So hatten wir etwa ein Einwanderungsgesetz samt Punktesystem akzeptiert, was beiden Partnern wichtig war. Den Solidaritätszuschlag wollten wir insgesamt im zweistelligen Milliardenbetrag in oben beschriebener Weise abbauen, so dass am Ende der Legislatur drei Viertel der Bürger keinen Soli mehr bezahlt hätten.
  • Im Bildungsbereich wollten wir einen Nationalen Bildungsrat, der analog zum Wissenschaftsrat tätig werden kann, ohne die Zuständigkeit der Länder für die Bildung in Frage zu stellen.
  • Wir waren – was den Grünen wichtig war – beim Thema Klima und Energie zu Kompromissen und zu einer Reduktion der Kohleverstromung um 7 GW bis 2020 bereit.
  • In der Rechtspolitik hatten wir ein Hinweisgebergesetz und ein Lobbyregister akzeptiert und sogar, was sowohl FDP als auch Grünen wichtig war, statt der sog. Vorratsdatenspeicherung eine anlassbezogene Datenspeicherung einzuführen.
  • Und schließlich waren wir sehr nah an einem vernünftigen Kompromiss in der Migrationsfrage, mit dem wir die Migration hätten besser steuern und begrenzen können.

Weil wir um unsere Verantwortung wissen, sind wir als Union, als geschlossene Einheit von CDU und CSU, weiterhin bereit, unserem Land eine gute Regierung unter Führung unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel zu stellen. Sie hat in den vergangenen vier Wochen erneut bewiesen, warum sie zu Recht seit zwölf Jahren an der Spitze der Bundesregierung steht und warum sie das Land weiter gut führen kann. Nun kommt es darauf an, dass sich alle politischen Parteien ihrer besonderen Verantwortung bewusst werden und zuerst an das Land und erst viel später an sich selbst denken.

Scharia-Scheidungen dürfen nicht anerkannt werden

Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof im Hinblick auf die Anerkennung einer Scheidung, die nach Scharia-Recht in Syrien ausgesprochen wurde, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Scheidungen nach der Scharia wie im vorliegenden Fall verstoßen gegen fundamentale Prinzipien unserer Rechtsordnung und dürfen keine Wirkung haben. In Deutschland gilt die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes. Damit sind Scharia-Regelungen unvereinbar, die dem Mann eine Scheidung unter wesentlich leichteren Voraussetzungen ermöglichen als der Frau. Wir müssen in Zukunft verstärkt dafür sorgen, dass für alle in Deutschland lebenden Menschen deutsches Recht Anwendung findet. Mit dem Verbot von Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, haben wir in diesem Bereich bereits einen wichtigen Schritt getan.“

Anfrage der Kampagne Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!

Auf die Anfrage der "Kampagne Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!" habe ich wie folgt geantwortet. Sie können das Anschreiben am Ende des Artikels herunterladen.

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Sehr geehrte Vertreter der Kampagne Sexarbeit ist Arbeit.Respekt!,

Sie setzen sich mit Ihrer Kampagne für Respekt für Sexarbeiterinnen ein und fragen hierzu auch nach meiner Position zum Prostituiertenschutzgesetz.

Eine Regulierung der Prostitution war lange überfällig und ich bin froh, dass wir in dieser Wahlperiode dazu Regelungen geschaffen haben, insbesondere zum Schutz der vielen Frauen, die nicht selbstbestimmt in der Prostitution arbeiten, sondern kriminellen Menschenhändlern ausgesetzt sind. Es gibt keinen Zweifel daran, dass sich die Situation in Deutschland die Situation von Prostituierten, insbesondere von Zwangsprostituierten dramatisch verschlechtert hat. Es mag für Sie nicht zutreffen, aber die Großzahl der zumeist jungen Frauen aus osteuropäischen Ländern arbeitet unter extrem entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden Bedingungen, zum Teil ohne Pässe und ohne Sprachkenntnis und damit ohne die Möglichkeit, Kontakte zu einer schützenden Außenwelt zu bekommen. Nutznießer sind viel zu oft skrupellose Zuhälter, Bordellbetreiber und Menschenhändler.

Die persönliche Anmeldepflicht und die gesundheitliche Beratungspflicht dienen deshalb in erster Linie dem Schutz dieser fremdbestimmten, ausgebeuteten Prostituierten und zur Wahrung ihrer Menschenrechte. Für diejenigen, für die - wie Sie sagen - Prostitution ein „Beruf wie jeder“ andere ist, dürfte doch eine Anmeldung, wie sie jeder andere Gewerbebetreibende ebenfalls benötigt, kein Problem sein. Es ist sogar eine Alias-Anmeldung möglich. Eingriffe in Grund-und Menschenrechte und Freiheit der Berufsausübung kann ich hier nicht erkennen, ebenso wenig wie durch die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber. Dadurch und durch mehr Befugnisse der Überwachungs-und Betretungsrechte der Polizei erwarte mir mehr Licht im Dunkel des gesamten Milieus. Wer ausschließlich auf der Basis freiwilliger und selbstbestimmter Prostitution arbeitet, wer nichts zu verbergen hat, dürfte keine Probleme damit haben.

Ein wichtiges Anliegen ist mir auch die „Freierstrafbarkeit“, wenn ein Kunde wissentlich die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzt. Damit setzen wir Signale, dass es nicht hinnehmbar oder gar normal ist, dass Menschen zur eigenen sexuellen Befriedigung praktisch wie Ware gekauft werden und man mit ihnen für ein paar Euro alles machen kann. Den nötigen Respekt gegenüber diesen Menschen hat Ihre Kampagne leider nicht im Blick.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

Download: Anschreiben

Entwurf des Ministeriums zur Musterfeststellungsklage erneut mangelhaft

 

Eckpunkte der Union für eine Musterfeststellungsklage liegen bereits seit 2016 vor

Das Bundesjustizministerium hat der Unionsfraktion am gestrigen Montag vorgeworfen, eine Musterfeststellungsklage zu blockieren. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSUBundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Bundesjustizminister Maas verdreht in der Diskussion um die Einführung von Musterfeststellungsklagen für Verbraucher die Tatsachen. Der Minister hat schon vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich völlig unzulänglich ist. Diesem Entwurf entspricht der von ihm am Freitag veröffentlichte sogenannte Diskussionsentwurf, der aber für Verbraucher auch in Fällen wie der Dieselaffäre keine Rechtssicherheit bringen würde. Dies haben wir dem Minister immer wieder gesagt, ohne dass er Taten folgen ließ. Minister Maas legt lediglich wieder einmal Aktionismus an den Tag.

Die Entwürfe seines Hauses sehen vor, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. Es ist also unredlich,

so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern. Entsprechende Klagen könnten gar nicht erhoben werden.

 

Eine Musterfeststellungsklage kann Geld, Zeit und Nerven für alle Beteiligten sparen. Darum hat die Unions-Bundestagsfraktion bereits im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert. Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen. Die Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Entwurf des Justizministers im Einzelnen:

→ Aus unserer Sicht muss die Gefahr ausgeschlossen sein, dass ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem EU-Ausland, die als „Strohmänner“ fungieren, bei uns klagen können. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht.

→ Der Maas-Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, wenn es zum Vergleich der Geschädigten kommt. Daher ist zu befürchten, dass verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern. Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche Gerichtsentscheidung fällt.

→ Nach unserer Vorstellung ist eine schnelle gerichtliche Klärung für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich für wenige. Wer im Klageverzeichnis eingetragen ist, dem Vergleich aber nicht beitritt, muss deshalb den Prozess fortsetzen können. Auch über ein Beschleunigungsgebot bei Gericht wäre nachzudenken, wenn durch die Musterentscheidung viele Ansprüche geklärt werden können.

→ Vorschläge aus dem Hause Maas vermitteln leider immer den Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein - auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.

→ Außerdem brauchen wir eine Lösung zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen bei kleinen Streuschäden, bei denen kein Verbraucherverband zur Klage bereit ist. Dabei geht es auch um den „Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch“, den unseriöse Anbieter gezielt einkalkulieren. Dieses Problem ignoriert der „Diskussionsentwurf“ völlig.

→ Laut Entwurf geht der Minister selbst davon aus, dass ein Musterverfahren erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein wird, weil in dieser Zeit zunächst das Klageverzeichnis aufgebaut werden müsste. Es ist deshalb unredlich so zu tun, als könnten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Streitfragen in Zusammenhang mit Abgasproblemen gelöst werden. Wenn der Minister das Projekt Musterfeststellungsklage fördern will, sollte er bereits jetzt mit den Vorbereitungen für ein Klageverzeichnis anfangen.

Es ist unredlich, wenn der Minister so tut, als hätten einzelne Betroffene ohne ein Musterfeststellungsverfahren keinen ausreichenden Rechtsschutz. Selbstverständlich besteht wie bisher die Möglichkeit zur individuellen Klage, die auch zum Beispiel von einem Verbraucherverband unterstützt werden kann. Bedürftige Kläger können bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten.“