Neuigkeiten aus Berlin

Ablehnung: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag stimmen wir nicht zu. Wir unterstützen es, zu einem unbefangeneren Umgang mit Transsexualität zu kommen, für die sich niemand erklären oder rechtfertigen muss. Gleichwohl überwiegt aber die Kritik an der gesetzlichen Neuregelung.

Wir können nachvollziehen, wenn transsexuelle Personen schildern, dass die bisher erforderliche Bestätigung von zwei Gutachtern als Bedingung für die Anerkennung des empfundenen Geschlechts als übergriffig und unangemessen empfunden wird. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Voraussetzung zweier Gutachten nicht für verfassungswidrig gehalten hat, wäre aus unserer Sicht eine umfassende und ergebnisoffene fachärztliche Beratung mit anschließend ausschließlich selbst verantworteter Entscheidung für Erwachsene ausreichend. Eine solche objektive ärztliche Beratung halten wir allerdings für notwendig. Wenn jede qualifizierte objektive Beratung wegfällt, dann drohen sowohl Fehldiagnosen als auch Missbrauch. Eine reine Selbstanalyse, verbunden mit einer bestätigenden Reaktion des Umfelds, kann leicht zu Fehleinschätzungen führen. Wir kennen Fälle z.B. aus England, in denen Betroffene beklagen, dass ihnen viel zu schnell zum Wechsel des Geschlechtseintrags und in der Konsequenz auch zu hormonellen und operativen Maßnahmen geraten wurde - mit irreversiblen Folgen.

Die Gefahr einer Fehlentscheidung oder auch der Manipulation durch Peergroups oder in Social Media ist besonders groß bei Kindern und Heranwachsenden. Darauf deuten etwa gehäufte Fallzahlen in Schulklassen hin. Deshalb wäre hier ein Festhalten an zwei Gutachten erforderlich gewesen. Wir halten es außerdem für falsch, dass das Verfahrensrecht im Fall eines Konflikts zwischen Jugendlichen und Eltern abweichend von der sonstigen Rechtslage die Entscheidungsbefugnis der Eltern ohne den Nachweis einer Kindeswohlgefährdung übergeht. Das ist ein massiver Eingriff in Grundrechte und in die Verantwortung der Eltern.

Unbefriedigend ist auch eine Lücke des Gesetzes: Schutzräume und spezifische Regeln für Frauen, etwa für Umkleiden, für Treffs lesbischer Gruppen, bei Frauenquoten in Wirtschaft und Politik oder im Frauensport brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die das Gesetz nicht bietet. Es reicht nicht, hier auf das Hausrecht zu verweisen; ungelöste Konflikte mit dem AGG sind absehbar. Hier geht es zu Lasten von Frauen, wenn das Geschlecht ohne jede objektive Vorgabe gleichsam zur beliebigen Kategorie wird.

Verfehlt ist außerdem die besondere Regelung zum Offenbarungsverbot. Beleidigungen sind bereits nach allgemeinen Regelungen strafbar und verpflichten ggf. zum Schadensersatz. Ein darüber hinausgehendes Verbot, bestimmte Tatsachen zu benennen und auch eine persönliche, kritische Haltung zu äußern, trägt zu der wünschenswerten allgemein unbefangenen Haltung gerade nicht bei, sondern zahlt auf das Narrativ ein, dass in Deutschland nicht mehr alles gesagt werden dürfe.

Der Wechsel des Geschlechtseintrags ist aus ordnungsrechtlichen Gründen den Familiengerichten zuzuordnen. Nach unserem Verständnis geht es nicht nur um die bloße Dokumentation eines Sprechaktes, sondern der personenstandsrechtliche Wechsel knüpft an eine Eigenschaft der antragstellenden Person an, die zumindest einer Plausibilitätsprüfung anhand allgemein offensichtlicher Merkmale oder Erläuterungen bedarf. Das ist nicht Aufgabe der Standesämter.

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Carsten Müller MdB

 

Treffen mit der Spitze der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE)

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in dieser Woche mit der Spitze der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) zum Austausch getroffen. Diesmal stand vor allem die Diskussion im Mittelpunkt, wie die Transformation in Deutschland gelingen kann. Dem Fachkräftemangel begegnen, Digitalisierung vorantreiben, klimaneutral produzieren – und dass in Zeiten eines Krieges mitten in Europa, einer hohen Inflation und steigender Energiekosten: Die Herausforderungen für die Industrie sind gewaltig. Der Abgang von Unternehmen und Technologien ins Ausland droht. Auch wenn die Strompreise zuletzt wieder etwas gesunken sind, stellen diese für die energieintensive Industrie nach wie vor einen gewichtigen Kostenfaktor dar.

Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin

Am Montag habe ich bei einer Konferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin mit meinen Kollegen Annette Widmann-Mauz und Thomas Rachel über Selbstbestimmung am Lebensanfang und Lebensende diskutiert. Der Bundestag beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Frage des assistierten Suizides und wir erwarten das Ergebnis der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung im April. Grund genug, aus christdemokratischer Sicht grundsätzliche Fragen zum politischen Auftrag für, aber auch Grenzen von Freiheit und Selbstbestimmung zu diskutieren, aber auch rechtliche und ethische Leitplanken für die Debatte in den Blick zu nehmen.

Reise des Rechtsausschusses nach Armenien, Georgien und Aserbaidschan

Viele neue Eindrücke aus drei Ländern des Südkaukasus: als Delegation des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags haben wir kürzlich Armenien, Georgien und Aserbaidschan besucht. Überall standen rechtliche Fragen wie Unabhängigkeit der Justiz, Menschenrechte, Zugang zum Recht für die Bürger, Minderheitenschutz, Grundrechte wie Meinungs-, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Haftbedingungen etc. auf der Tagesordnung bei Gesprächen mit Regierungs- und Oppositionspolitikern und kritischen Vertretern der Zivilgesellschaft. Auch schwierige Fragen kamen hier zur Sprache. Alle drei Länder haben noch wichtige Beziehungen zu Russland, vor allem Georgien und Armenien stehen mit Blick auf den russischen Angriffskrieg aber auf der Seite der Ukraine. Der historische Konflikt von Armenien und Aserbaidschan um Karabach spielte in diesen beiden Ländern eine große Rolle. Wie eng die Menschen und Länder der Region über Grenzen und verschiedene Religionen hinweg tatsächlich verbunden sind, zeigte sich nicht zuletzt bei den ähnlichen köstlichen Spezialitäten, die wir bei den intensiven und freundschaftlichen Gesprächen mit dortigen Parlamentariern und Juristen probieren konnten.

Kongress der CDU/CSU-Fraktion

Als Union setzen wir uns für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft ein und wollen Entwicklungsmöglichkeiten fördern. Auf einem Kongress der CDU/CSU-Fraktion durfte ich diese Woche mit Vertretern und Unternehmerinnen der Kreislaufwirtschaft ins Gespräch kommen und mich zu Herausforderungen, Potenzialen und Innovationen der Unternehmen austauschen. Die Veranstaltung hat gezeigt: die Kreislaufwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit in Deutschland. Sie verbindet ressourcenschonendes und kostengünstigeres Wirtschaften mit Klima- und Umweltschutz, Ökologie mit Ökonomie. Sie senkt die Rohstoffimporte und stärkt somit die Souveränität und Eigenständigkeit Deutschlands und Europas.