NetzDG zeitnah weiterentwickeln
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag heute in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Gegen Hassrede und Hasskriminalität – Für eine offene und freiheitliche Gesellschaft“ beraten. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und Carsten Müller, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für rechtspolitische Digitalthemen:
Winkelmeier-Becker: „Hassrede und Hasskriminalität müssen konsequenter verfolgt werden. Unsere Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das stets zu verteidigen ist. Nur auf diese Weise lässt sich eine lebhafte Streit- und Diskussionskultur in einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft erhalten. Klar ist aber auch: Meinungsfreiheit gilt nicht unbegrenzt. Menschen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, ihre Würde zu attackieren, Verbrechen der Nazizeit zu leugnen oder zu bagatellisieren, verstößt gegen unsere Werte und Gesetze – sowohl in der analogen, als auch der digitalen Welt. Diese Verstöße muss der Rechtsstaat effizient, zeitnah sowie umfassend aufklären und spürbar sanktionieren.
Zur Bekämpfung von Hassrede im Internet hat der Gesetzgeber im Oktober 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet. Seit der Einführung des NetzDG hat es seine Wirksamkeit belegt. Seine positive Wirkung wird heute selbst von einstigen Kritikern eingeräumt. Dennoch hatte die Union bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes Änderungsbedarf aufgezeigt und angekündigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für eine Weiterentwicklung einen konkreten Forderungskatalog aufgestellt. Zentrale Aspekte sind hier u. a. die Verbesserung der Verfahren und auch die Schaffung einer neuen Stelle, durch die in Selbstverwaltung der Netzwerke eine wichtige Kontrollfunktion erfüllt werden kann. Die Bundesjustizministerin ist aufgerufen, auf dieser Basis zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.“
Müller: „Das Positionspapier der Unionsfraktion zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschreibt zentrale Punkte, an denen das Gesetz verbessert und fortentwickelt werden muss. Wichtig ist vor allem, den Strafverfolgungsbehörden die Mittel an die Hand zu geben, um Ermittlungen effizienter zu gestalten. Daher muss es im Falle von strafbewährten Veröffentlichungen eine Pflicht zur Übermittlung der relevanten Bestands- und Nutzungsdaten durch die Plattformbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden geben.
Gemeinsam mit der Umsetzung des „Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ der Bundesregierung wird die NetzDG-Novelle maßgeblich dazu beitragen, dass Hass, Hetze und Beleidigungen sowohl in der realen Welt als auch im Internet schneller und konsequenter lokalisiert, Hetzer und Leugner identifiziert und diese Straftaten konsequenter geahndet werden. Es ist mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu verhindern, dass Hassrede Hemmschwellen senkt und den Nährboden für weitere Hasskriminalität bietet.“
Hintergrund:
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am 5. November 2019 das Positionspapier „Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)“ beschlossen: https://www.cducsu.de/sites/default/files/2019-11/Positionspapier%20Weiterentwicklung%20des%20Netzwerkdurchsetzungsgesetz.pdf