Weitere Verbesserungen beim Opferschutz im parlamentarischen Verfahren geplant
Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es wird Zeit, dass der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens, auf den auch die Justiz lange gewartet hat, nun im Bundestag beraten wird. Er enthält wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens und zur besseren Aufklärung von Straftaten, die die Union in den Koalitionsvertrag verhandelt hatte. Uns ist wichtig: Der Rechtsstaat darf sich nicht vorführen lassen, sondern muss effektiv gegen Straftäter vorgehen.
Der Gesetzentwurf gibt der Justiz Mittel an die Hand, um Prozesse vor zuweilen taktischen Verzögerungen zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken. Prozessverschleppungen werden durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen künftig erschwert werden. Gerichtsverfahren können dadurch beschleunigt werden. Vor allem umfangreiche Prozesse mit mehreren Angeklagten oder Opfern werden so straffer und schneller.
Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchsdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren außerdem vorschlagen, dass Adressen von Opfern nicht mehr in der öffentlichen Hauptverhandlung mitgeteilt werden müssen und auch nicht in der Akte vermerkt werden. Diese sensiblen Daten müssen besonders geschützt aufbewahrt werden. Das ist praktischer Opferschutz. Das Strafverfahren darf keine zusätzlichen Risiken für Zeugen oder Nebenkläger mit sich bringen.
Wir schlagen erneut vor, dass das Bundesjustizministerium im neuen Jahr eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit bei Tötungsdelikten nach einem Freispruch des Angeklagten, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann, vorlegt. Diese Reform sind wir den Angehörigen von Opfern schuldig.
Außerdem werden wir die Streichung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte vorschlagen, weil dies eine missbrauchsanfällige Regelung darstellt.“