Der Deutsche Bundestag vergibt jährlich einen mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.
- Der eingereichte Beitrag muss zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 veröffentlicht worden sein. Einsendeschluss ist der 7. Oktober 2019
- Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.
- Dem Bewerbungsschreiben sind drei Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit, ein Lebenslauf sowie die unterschriebene Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutzverordnung (abrufbar unter www.bundestag.de/medienpreis) beizufügen.
Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.
Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten:
Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030-227-38630, Fax: 030-227-36464, Mail:
Internet: www.bundestag.de/medienpreis