Neuigkeiten aus Berlin

Opfer des SED-Unrechtsregimes unterstützen

Bundestag berät die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Der Bundestag berät am morgigen Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter, Patrick Sensburg:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Fast 30 Jahre nach dem Ende des DDR-Unrechtsstaates zeigt sich, dass die Aufarbeitung dieses Unrechts noch nicht beendet ist. Dies zeigen die immer noch sehr hohen Zahlen bei den Anträgen auf Rehabilitierung. Von daher wird es Zeit, dass wir die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze endlich entfristen. Wir mussten leider sehr lange auf die Vorlage dieses Gesetzentwurfes durch das Bundesjustizministerium warten. Allerdings gibt es noch Verbesserungsbedarf bei den Regelungen für die Heimkinder. Hier müssen wir im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern. Wir wollen mit diesem Gesetz ausdrücklich anerkennen, dass Menschen einen hohen Preis dafür gezahlt haben, dass sie für ihre politische Haltung eingestanden und an ihren Träumen und Wünschen festgehalten haben. Sie haben einen hohen persönlichen Preis gezahlt, aber dafür einen wichtigen Beitrag geleistet, dass eine Bürgerbewegung zustande gekommen ist, die zur Wiedervereinigung führte. Dafür sind wir dankbar.

Hinsichtlich eines weiteren dunklen Kapitels der SED-Diktatur haben wir erheblichen Nachholbedarf: Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR müssen wissenschaftlicher Forschung verstärkt zugänglich gemacht werden. Mit der Errichtung einer DNA-Datenbank wollen wir zudem Betroffenen helfen, auf dem Weg der freiwilligen Registrierung vielleicht doch noch ihre leiblichen Kinder oder Eltern zu finden.“

Patrick Sensburg: „Wir als CDU/CSU-Fraktion setzen uns seit Jahren stark für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ein. Erinnerung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung dürfen niemals an Bedeutung verlieren. Die Opfer verdienen Rehabilitierung – gesellschaftlich und rechtlich. Das Gesetz zur Entfristung der Rehabilitationsgesetze ist für ein richtiges und längst überfälliges Signal für die Opfer des SED-Unrechtsregimes. Geschädigten, die erst spät den Weg zu einem Rehabilitationsverfahren gehen können, droht dann kein Verlust der Rehabilitierungsmöglichkeit zum Jahresende 2019. Wir teilen insbesondere die Bemühungen, die Lage der ehemaligen Heimkinder zu verbessern, welche als Säuglinge oder Kleinkinder in den Einrichtungen landeten und bis heute nicht wissen, warum. Die von dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen müssen jedoch noch erweitert werden. Dies ist gerade auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen wichtig, deren Bezugspersonen aus politischen Gründen in Haft genommen wurden.“

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag berät morgen den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlichen Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR in erster Lesung. Mit dem Gesetzentwurf, der eine Vorgabe des Koalitionsvertrages umsetzt, werden die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze dauerhaft entfristet. Ferner sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für die Entschädigung von DDR-Heimkindern vor, die Opfer politischer Verfolgung waren. Zugleich setzt die Koalition ein dringendes Anliegen von CDU und CSU um, die wissenschaftliche Forschung zu Fällen von Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und in der DDR zu stärken. Außerdem soll durch eine DNA-Datenbank den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, selbst aktiv die Suche zu betreiben.