Der neue Referentenwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz entspricht nunmehr dem Koalitionsvertrag. Er bringt im Wesentlichen die vereinbarten, notwendigen Korrekturen im Mietrecht, über die dann im parlamentarischen Verfahren beraten werden muss. Vor allem die künftig auf acht Prozent gedeckelte Modernisierungsumlage und die neue Kappungsgrenze von drei Euro in sechs Jahren leisten einen substanziellen Beitrag zum Schutz gegen unfaire Mieterhöhungen und „Herausmodernisieren“. Auch wenn sich nicht alle wohnungspolitischen Probleme über das Mietrecht lösen lassen, ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Der angedachte Bußgeldtatbestand bedarf aber noch einer genaueren Überprüfung. Private Vermieter dürfen nicht überzogenen Sanktionen ausgesetzt sein, wenn bei der nicht immer einfachen Berechnung der zulässigen Miete ein Fehler passiert.