Neuigkeiten aus Berlin

Schutz von Kindern ist ein wichtiges Anliegen der Union

Strafverschärfungen sind notwendig

Die Deutsche Kinderhilfe hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, und Professor Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm und Leiter des Kompetenzzentrums Kinderschutz in der Medizin, die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 zu kindlichen Gewaltopfern vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Zahlen sind erschreckend – wenn auch trauriger Weise nicht überraschend. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rennt daher mit seinen Forderungen zu einem besseren Schutz von Kindern bei uns offene Türen ein. So kann es nicht sein, dass etwa beim sogenannten Cybergrooming ein Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, weil er beim gezielten Kontakt über das Internet statt eines Kindes versehentlich ein Elternteil oder einen Polizeibeamten erreicht. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass der Besitzer von Kinderpornografie geringer bestraft wird als beispielsweise ein Ladendieb. Die Union fordert daher seit Jahren die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz bzw. für die Besitzverschaffung von kinderpornografischen Schriften und die Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim ‚Cybergrooming‘, da uns der Schutz von Kindern ein wichtiges Anliegen ist. Bisher scheiterte die Umsetzung allerdings an unserem Koalitionspartner. Auf unseren Druck wurde u.a. die Versuchsstrafbarkeit des ‚Cybergroomings‘ in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir erwarten, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zum Schutz der Kinder schnell umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im vergangenen Jahr 143 Kinder getötet, über 70 Prozent davon waren jünger als sechs Jahre. Die Zahlen zu Misshandlungen an Kindern stagnieren auf einem hohen Niveau. Bei Taten der sexuellen Gewalt gem. §§ 176, 176a und 176b StGB verzeichnet die Statistik zwar einen Rückgang von 3,64 Prozent, es wurden aber noch immer 13.539 Kinder als Opfer registriert. Die erfassten Fallzahlen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischen Materials stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 15,06 Prozent.