Am morgigen Donnerstag jährt sich wie jedes Jahr am 15. März der Weltverbrauchertag. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Mechthild Heil:
„Die große Koalition plant zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Eines der ersten großen Projekte wird die Einführung der Musterfeststellungsklage für Verbraucher sein, die dadurch bessere Möglichkeiten zur gemeinsamen Rechtsdurchsetzung erhalten sollen.
Für Fälle, in denen eine Vielzahl von Betroffenen auf die gleiche Art und Weise geschädigt worden ist, soll eine effektive Rechtsdurchsetzung geschaffen werden. Wenn Verbrauchern zum Beispiel ein mangelhaftes Produkt verkauft wurde oder ein ungünstiger Vertrag aufgenötigt worden ist, darf die Durchsetzung ihrer Rechte nicht an hohen Beweis- und Prozesskosten und ungewissem Verfahrensausgang scheitern. Eine Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild darf dabei aber nicht entsteht. Wir werden deshalb die Klagebefugnis auf festgelegte, qualifizierte Einrichtungen beschränken. CDU und CSU wollen so sicherstellen, dass nur besonders qualifizierte Verbraucherschutzorganisationen exklusiv mit der Klagebefugnis beauftragt werden. Das verhindert Missbrauch. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit Ansprüche nicht zum Jahresende 2018 verjähren und Klagen zeitnah erhoben werden können. Das gilt insbesondere für etwaige Ansprüche aus dem Kauf von Diesel-Fahrzeugen im Jahr 2015, deren einfache Registrierung in einem Klageregister ermöglicht werden soll. Auch die Durchsetzung kleiner Streuschäden, wie z.B. die Entschädigung für Flugverspätungen, wollen wir verbessern.
Zur Stärkung von Aufsicht und Bürgerinformation im Verbraucherschutz plant die Union, die Mittel für die vorhandenen Marktwächter im Haushalt zu verstetigen und sie mit einem eigenen Gesetz erstmals auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Die Rechte der Marktwächter werden so eindeutig festgelegt und gleichzeitig wird die Transparenz ihrer Arbeit garantiert.
Die Bundesregierung soll zukünftig zur leichteren Auffindbarkeit von Verbraucherinformationen ein bundesweites einheitliches ‚Portal Verbraucherlotse‘ anbieten. Wir werden die Verbraucherzentralen mit der weiteren Bereitstellung von Materialkompassen beauftragen, die Angebote für die Verbraucherbildung, z.B. für Schulen, bündeln und zukünftig auch über die Bildungscloud zur Verfügung stehen.
Eine ganze Reihe kleinerer Vorhaben soll den Menschen im Alltag konkret helfen. So werden wir z.B. gegen Tachomanipulationen bei Gebrauchtfahrzeugen vorgehen, die Häufigkeit von Strom-, Wasser- und Gassperren reduzieren, den Missbrauch des grundsätzlich bewährten Abmahnrechts verhindern und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen. Im IT-Bereich sollen die Auswirkungen von computerbasierten Entscheidungen, etwa auf Kreditnehmer und Jobbewerber, besser überprüfbar werden. Gleiches gilt bei der dynamischen Preisbildung, durch die verschiedenen Kunden das gleiche Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Schließlich fordert die Union, die Buchungs- und Vergleichsplattformen dazu zu verpflichten, den Nutzern die Kriterien für ihre Empfehlungen transparenter zu machen und Interessenkonflikte offenzulegen.“