Heute hat der Bundesgerichtshof zu tödlichen Raser-Fällen geurteilt. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:
„Rasen ist kein Kavaliersdelikt. Diejenigen, die illegale Rennen fahren und das Rasen als ihr Hobby ansehen, müssen mit konsequenten Strafen rechnen – auch wenn der Bundesgerichtshof heute das erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben und die Tat nicht als Mord angesehen hat. Wir haben mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen Gesetz dafür gesorgt, dass Raser, die für den eigenen Kick eine Verletzung oder sogar den Tod Unschuldiger billigend in Kauf nehmen, nicht nur mit einer spürbaren Sanktion in Form einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. Sie müssen auch davon ausgehen, dass ihnen das Tat-Fahrzeug abgenommen wird. Damit schützen wir Verkehrsteilnehmer vor den tödlichen Gefahren des Rasens.“