Eckpunkte der Union für eine Musterfeststellungsklage liegen bereits seit 2016 vor
Das Bundesjustizministerium hat der Unionsfraktion am gestrigen Montag vorgeworfen, eine Musterfeststellungsklage zu blockieren. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSUBundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Bundesjustizminister Maas verdreht in der Diskussion um die Einführung von Musterfeststellungsklagen für Verbraucher die Tatsachen. Der Minister hat schon vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich völlig unzulänglich ist. Diesem Entwurf entspricht der von ihm am Freitag veröffentlichte sogenannte Diskussionsentwurf, der aber für Verbraucher auch in Fällen wie der Dieselaffäre keine Rechtssicherheit bringen würde. Dies haben wir dem Minister immer wieder gesagt, ohne dass er Taten folgen ließ. Minister Maas legt lediglich wieder einmal Aktionismus an den Tag.
Die Entwürfe seines Hauses sehen vor, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. Es ist also unredlich,
so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern. Entsprechende Klagen könnten gar nicht erhoben werden.
Eine Musterfeststellungsklage kann Geld, Zeit und Nerven für alle Beteiligten sparen. Darum hat die Unions-Bundestagsfraktion bereits im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert. Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen. Die Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Entwurf des Justizministers im Einzelnen:
→ Aus unserer Sicht muss die Gefahr ausgeschlossen sein, dass ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem EU-Ausland, die als „Strohmänner“ fungieren, bei uns klagen können. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht.
→ Der Maas-Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, wenn es zum Vergleich der Geschädigten kommt. Daher ist zu befürchten, dass verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern. Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche Gerichtsentscheidung fällt.
→ Nach unserer Vorstellung ist eine schnelle gerichtliche Klärung für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich für wenige. Wer im Klageverzeichnis eingetragen ist, dem Vergleich aber nicht beitritt, muss deshalb den Prozess fortsetzen können. Auch über ein Beschleunigungsgebot bei Gericht wäre nachzudenken, wenn durch die Musterentscheidung viele Ansprüche geklärt werden können.
→ Vorschläge aus dem Hause Maas vermitteln leider immer den Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein - auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen, dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.
→ Außerdem brauchen wir eine Lösung zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen bei kleinen Streuschäden, bei denen kein Verbraucherverband zur Klage bereit ist. Dabei geht es auch um den „Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch“, den unseriöse Anbieter gezielt einkalkulieren. Dieses Problem ignoriert der „Diskussionsentwurf“ völlig.
→ Laut Entwurf geht der Minister selbst davon aus, dass ein Musterverfahren erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein wird, weil in dieser Zeit zunächst das Klageverzeichnis aufgebaut werden müsste. Es ist deshalb unredlich so zu tun, als könnten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Streitfragen in Zusammenhang mit Abgasproblemen gelöst werden. Wenn der Minister das Projekt Musterfeststellungsklage fördern will, sollte er bereits jetzt mit den Vorbereitungen für ein Klageverzeichnis anfangen.
Es ist unredlich, wenn der Minister so tut, als hätten einzelne Betroffene ohne ein Musterfeststellungsverfahren keinen ausreichenden Rechtsschutz. Selbstverständlich besteht wie bisher die Möglichkeit zur individuellen Klage, die auch zum Beispiel von einem Verbraucherverband unterstützt werden kann. Bedürftige Kläger können bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten.“