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Winkelmeier-Becker: Beteiligung von Frauen durch realistische und praktikable Regelungen verbessern

Die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas haben heute Leitlinien für ein Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst vorgestellt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Wir begrüßen die Vorlage der Leitlinien zur Frauenquote. Die Koalition macht damit Druck, dass Frauen stärker als in der Vergangenheit in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich kommen.
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und CSU erfolgreich für angemessene und realistische Ziele eingesetzt, die jetzt zu konkreten gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt werden müssen. In der Praxis der großen Wirtschaftsunternehmen muss es zu spürbaren Veränderungen kommen, ohne dass die Unternehmen überfordert werden. Wir werden dafür Sorge tragen, dass Gängelung und Bürokratie nicht überhandnehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine gesetzliche Quote von 30 % für Aufsichtsratsposten in besonders großen börsennotierten Unternehmen, die ab 2016 neu besetzt werden, eine gute Vorgabe. Gut ist auch, dass im Wesentlichen nur das Ergebnis einer besseren Teilhabe von Frauen vorgeschrieben wird, nicht aber der Weg dorthin, da bei der Bestellung von Aufsichtsräten sowohl auf Anteilsinhaber- als auch auf Arbeitnehmerseite komplizierte Verfahren gelten. Bei Vorständen sehen wir von verbindlichen Quoten ab, da ansonsten zu stark in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingegriffen würde. Stattdessen wird hier eine Selbstverpflichtung greifen, die sich aber an objektiven Maßstäben zu orientieren hat.

Ebenso ist der Mittelstand von der starren Quote ausgenommen. Wie viele Familienunternehmen beweisen, gab es im Mittelstand schon in der Vergangenheit die geringsten Hürden für Frauen, Führungspositionen zu übernehmen.

Wichtig ist uns, dass der Bund in seinem Einflussbereich bei Behörden und Gremien mit gutem Beispiel vorangeht. Allerdings dürfte eine Quote von 50 % in kurzer Frist eine zu hohe Anforderung sein. Nach den Leitlinien bleibt auch unklar, welche Sanktionen greifen sollen. Auch hier muss eine ambitionierte, aber praktikable Regelung her, sonst wird sie in der Praxis nicht funktionieren und nicht akzeptiert werden.

Hintergrund:
In den vergangen Jahren hat sich der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten in Deutschland zwar etwas erhöht. Er beträgt in den Aufsichtsräten der 160 Dax-Unternehmen derzeit 17,2 %, wovon allerdings ca. 9,1 % der Sitze auf Arbeitnehmervertreter entfallen. Im Jahr 2011 waren es noch ca. 10 %. In den Vorständen sind derzeit 6% mit Frauen besetzt, vor drei Jahren waren es noch 3 %. Kumuliert liegt der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen derzeit bei 11,6 %.