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Freilassung von Mariam Yehya Ibrahim Ishag gefordert - Brief an die Sudanesische Botschaft

In einem Brief an die sudanesische Regierung appelliert der Stephanuskreis, dessen Mitglied ich bin, nachdrücklich, das Todesurteil gegen die Christin im Sudan aufzuheben:


„Sehr geehrter Herr Geschäftsträger a.i. Khalid Musa Dafa´allah,

wir, die Mitglieder des Stephanuskreises der Unionsfraktion im Bundestag, bitten die Regierung der Republik Sudan nachdrücklich, dafür Sorge zu tragen, dass das Todesurteil gegen die 27-jährige Christin Mariam Yehya Ibrahim Ishag überprüft wird.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das auch in der momentan geltenden sudanesischen Verfassung von 2005 festgeschrieben ist und zu dem sich das sudanesische Außenministerium gerade noch einmal ausdrücklich bekannte. Dieses Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, seine Religion oder seinen Glauben zu wechseln!
Wir fordern Sie auf, dafür zu sorgen, dass Mariam Yahya Ibrahim Ishag nicht nur einen fairen Berufungsprozess bekommt. Vielmehr müssen die Anschuldigungen komplett fallen gelassen und die junge Mutter schnellstmöglich in die Freiheit entlassen werden. „


Zum Hintergrund: die schwangere Christin ist im Sudan allein wegen ihrer religiösen Überzeugung zum Tode verurteilt worden. Die 27-jährige hochschwangere Frau ist bereits seit Februar 2014 mit ihrem 20 Monate alten Sohn im Frauengefängnis in Karthum inhaftiert. Das Gericht hat sie nun wegen zweier aus der Scharia abgeleiteten Vergehen verurteilt: ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben und der Hochzeit mit einem Christen, die als außerehelicher Geschlechtsverkehr gewertet wurde.

Dieser Fall zeigt, wie schwierig die Lage vieler Christen im Sudan geworden ist. So belegt das Land im aktuellen Weltverfolgungsindex des überkonfessionellen Hilfswerkes Open Doors einen alarmierenden elften Platz. Wir werden im Rahmen unseres besonderen Engagements für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit auch die Menschen im Sudan nicht vergessen und uns mit Nachdruck für eine Verbesserung der Situation einsetzen.

Zum Stephanuskreis: Der 2010 gegründete Stephanuskreis ist ein Gesprächskreis, der jederzeit allen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offensteht. Er hat aktuell 72 Mitglieder. In Erinnerung an den ersten christlichen Märtyrer, dem sowohl Katholiken als auch Protestanten gedenken, hat der Stephanuskreis sowohl den Schutz verfolgter Christen als auch den Einsatz für Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ins Zentrum seiner Arbeit gestellt.