Neuigkeiten aus Berlin

Berufsständische Altersversorgung ist bewährte Säule der Alterssicherung

Versorgungswerke der freien Berufe sind an neue Gegebenheiten anzupassen

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, die bisherige Befreiungspraxis für Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherung zu hinterfragen, hat in dieser Berufsgruppe zu großer Verunsicherung geführt. Eine fachübergreifende Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am heutigen Freitag auf ein klares Bekenntnis zur berufsständigen Altersversorgung verständigt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin und der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Karl Schiewerling:

„Die historisch gewachsene berufsständische Altersversorgung für die freien Berufe ist eine bewährte, gut funktionierende Institution. Auf ihre Altersversorgung sollen sich Rechtsanwälte und Angehörige der anderen freien Berufe auch verlassen können. Das Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung die bisherige Befreiungspraxis von der Rentenversicherungspflicht in Bezug auf Syndikusanwälte hinterfragt. Diese Frage stellt sich auch vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden Wandels der Berufsbilder im Bereich der freien Berufe, die heute nicht mehr nur in der klassischen Weise als freie Selbständigkeit ausgeübt werden. Eine, wie auch sonst im Berufsleben zu beobachtende, zunehmende Fluktuation bringt hier zudem vermehrte Wechsel zwischen freier Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung mit entsprechenden Folgen für die Rentenbiographie mit sich. Wir streben daher eine Lösung an, die diese veränderten Bedingungen der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in sachgerechter Weise im Berufsrecht abbildet und damit möglichst bruchlose Rentenversicherungsbiographien sicherstellt.“