Neuigkeiten aus Berlin

Mietpreisbremse ist Teil eines Pakets für bezahlbares Wohnen

Länder sind nun gefordert, wirksame Maßnahmen zu ergreifen

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossen, mit dem die Voraussetzungen für die Mietpreisbremse geschaffen und das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt wird. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Mit dem Gesetzentwurf setzt die Koalition ein klares Zeichen gegen überhöhe Mietsteigerungen und eine Verdrängung von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten. Die Mietpreisbremse ist Teil eines größeren Pakets für bezahlbares Wohnen. Parallel werden die Landesregierungen dazu verpflichtet, ihrerseits dafür zu sorgen, dass sich die Mietensituation nach einem Zeitraum von fünf Jahren gebessert hat. Der Bund unterstützt die Länder jährlich mit mehr als einer halben Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau. Wir fordern die Länder dazu auf, diese Mittel konsequent und zielgenau einzusetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zudem dafür gesorgt, dass die Länder zügige Gegen-maßnahmen ergreifen müssen und sich nicht auf der Mietpreisbremse ausruhen dürfen.

Die Länder sind auch in der Verantwortung, diejenigen Gebiete präzise zu bestimmen, in denen eine angespannte Wohnungssituation herrscht. Die Unterscheidung zwischen angespannten und normalen Wohnungsmärkten erfolgt anhand von konkreten gesetzlichen Kriterien wie der Leerstandsquote oder der Mietenentwicklung. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit die Mietpreisbremse den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes entspricht.

Die Koalition entlastet Mieter zudem erheblich bei der Maklerprovision. Künftig muss der Wohnungssuchende ein Entgelt nur noch dann zahlen, wenn der Makler die Mietwohnung ausschließlich auf Veranlassung des Mieters beschafft hat. Wenn die Initiative für die Vermittlung einer konkreten Wohnung dagegen vom Vermieter ausging, schuldet dieser die Provision.“

Hintergrund:

Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden die Länder ermächtigt, Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Bei Abschluss eines Mietvertrages darf die Miete dort nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Neu errichtete Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen – nicht nur bei der ersten Vermietung, wie es noch der ursprüngliche Referentenentwurf von Minister Maas vorsah. Ebenfalls ausgenommen sind Vermietungen nach umfassenden Modernisierungen. So wird sichergestellt, dass Anreize für Investitionen nicht beeinträchtigt werden.

Im Wohnungsvermittlungsgesetz wird festgelegt, dass der Makler nur noch dann eine Vermittlungsprovision vom Wohnungssuchenden verlangen darf, wenn er ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden den Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten einholt, die Wohnung anzubieten. In den übrigen Fällen schuldet der Vermieter die Vermittlungsprovision.