Bundesjustizminister Maas muss endlich angekündigten Lösungsvorschlag vorlegen
Bundesjustizminister Maas hat vor einigen Wochen erklärt, auf das Urteil des Bundessozialgerichts zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht mit Klarstellungen im anwaltlichen Berufsrecht rasch zu reagieren. Bislang sind dieser Ankündigung keine Taten gefolgt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Zum 1. Januar 2015 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) eine Verschärfung ihrer Befreiungspraxis für Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht angekündigt. Grund ist ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Dadurch wird sich die Rechtsunsicherheit für die Syndikusanwälte und auch deren Arbeitgeber deutlich verschärfen. Minister Maas muss seinen Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und den angekündigten Lösungsvorschlag vorlegen - es bleiben nur noch vier Wochen Zeit!
Seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht besteht für
eine bedeutende Anzahl von Rechtsanwälten, die in Unternehmen, aber auch Großkanzleien und Partnerschaftsgesellschaften angestellt ist, große Rechtsunsicherheit. Klar ist nach dem Urteil nur, dass Syndikusanwälte nach geltender Gesetzeslage grundsätzlich nicht mehr befreit werden können. Unklar ist nach dem Urteil aber alles andere: Ob und inwieweit Befreiungen widerrufen werden müssen, ob dies auch rückwirkend geschehen muss oder ob und, wenn ja, wie weit Bestandsschutz für bestehende Befreiungen gewährt werden kann. Unklar ist auch: Welche Folgen hat das Urteil für die anderen freien Berufe? Diese Frage der Rechtsunsicherheit betrifft die Altersversorgung von Syndikusanwälten und zigtausenden Angehörigen der freien Berufe. Hier ist dringend eine rechtliche Klarstellung geboten, um diesen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden!
Die Auswirkungen dieser Rechtsunsicherheit sind massiv und die Flexibilität auf dem juristischen Arbeitsmarkt ist heute bereits fast zum Erliegen gekommen: Unternehmensjuristen vermeiden aufgrund drohenden Widerrufs der Befreiung den Arbeitsplatzwechsel und Anwälte und junge Juristen scheuen
den Wechsel in die Wirtschaft ganz. Dies hat schon wirtschaftliche Folgen und auch Angehörige anderer freien Berufe scheuen aus der Sorge ähnlicher Probleme aufgrund des Urteils den Stellenwechsel.
Der Bundesminister der Justiz ist daher dringend gefordert, tätig zu werden und seinen angekündigten Lösungsvorschlag vorzulegen. Bereits im Oktober
hatte Minister Maas angekündigt, kurzfristig eine Lösung dieses Problems durch eine Klarstellung im anwaltlichen Berufsrecht (Bundesrechtsanwaltsordnung / BRAO) anzugehen. Diesen Worten sind immer noch keine Taten gefolgt. In Anbetracht der von der DRV angekündigten neuen Befreiungspraxis zum Jahreswechsel ist es dringend notwendig, endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Die Syndikusanwälte und genauso ihre Arbeitgeber brauchen Klarheit, welche Änderungen durch eine geänderte Praxis in der Sozialversicherungspflicht sie betreffen und wie sie damit umzugehen haben. Ein weiteres Zuwarten ist unverantwortlich!“