Koalition verständigt sich auf Mietpreisbremse
Die Koalitionsspitzen haben sich am gestrigen Dienstagabend auf letzte Details zum Mietrechtsnovellierungsgesetz („Mietpreisbremse“) verständigt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak:
„Wir begrüßen, dass die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten nun zügig greifen kann.
Es ist ein Erfolg der Union, dass Investitionshemmnisse bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs beseitigt wurden und die Ursachen steigender Mieten bekämpft werden. Die Vermietung neu errichteter Wohnungen bleibt von der Mietpreisbremse ausgenommen. Dies gilt auch für umfassende Modernisierungen. Auch die Länder nehmen wir für die Schaffung von mehr Wohnraum in die Pflicht. Sie müssen während der Geltungsdauer der Mietpreisbremse eigene Maßnahmen ergreifen, um die angespannte Wohnungssituation zu mildern.
Wir haben zudem sichergestellt, dass die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse gilt, nach klaren, objektiven Kriterien festgelegt werden. Gebietsaus-
weisungen nach Gutsherrenart darf es nicht geben.
Mit dem Bestellerprinzip sorgen wir für mehr Fairness, wenn der Vermieter einen Makler einschaltet. In diesen Fällen zahlt nicht länger der Mieter, sondern der Vermieter die Maklerprovision.“