Neuigkeiten aus Berlin

Reform der Insolvenzanfechtung schützt mittelständische Unternehmen

 Wichtiges Anliegen der Union wird aufgegriffen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am gestrigen Montag einen Referentenentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung vorgelegt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

„Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur Reform der Insolvenzanfechtung. Die Koalition korrigiert damit eine in den vergangenen Jahren teilweise ausgeuferte Anfechtungspraxis und stellt die Rechtssicherheit für Unternehmen wieder her. Insbesondere mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer werden vor fragwürdigen Rückforderungen geschützt. Ein wichtiges Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag wird damit aufgegriffen. Kern der Reform sind Präzisierungen des bisher unbestimmten Gesetzeswortlauts bei der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung. Wir stellen klar, dass eine Anfechtung künftig nicht darauf gestützt werden kann, dass der später insolvente Schuldner bei einem Gläubiger um eine Zahlungserleichterung nachgesucht hat. Das Risiko, dass ein Gläubiger später vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wird, zum Beispiel weil er Ratenzahlung mit dem Schuldner vereinbart hat, wird damit ausge-
schlossen.

Wir begrüßen auch, dass der Entwurf – entgegen früheren Planungen des Ministeriums – keine Regelungen vorsieht, durch die Anfechtungen von Zahlungen an Fiskus und Sozialversicherungsträger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eingeschränkt werden. Für uns ist klar, dass das Anfechtungsrecht ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Gläubigerschutzes ist. Deshalb werden wir die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Eröffnungswahrscheinlichkeit von Insolvenzverfahren genau im Auge behalten.“