Kabinett beschließt gesetzliche Grundlage - Klarheit bei Aufgaben und Finanzierung
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) beschlossen. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
„Mit dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte schafft die große Koalition die von den Vereinten Nationen geforderte stabile Grundlage. Damit hat das Institut Rechtssicherheit und kann seine Arbeit als unabhängige Stelle zur Beobachtung der Menschenrechtslage in Form eines eingetragenen Vereins erfolgreich fortsetzen.
Der CDU/CSU-Fraktion war es dabei wichtig, dass das Gesetz Aufgaben und Arbeitsweise des DIMR in Übereinstimmung mit den hierfür maßgeblichen sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen definiert. So wird nun der Aufgabenbereich des Instituts vergrößert und gleichzeitig die Ausstattung mit entsprechenden Finanzmitteln garantiert. Künftig wird das Institut Bundestag und Bundesregierung bei konkreten Fragen beraten und Analysen zur Menschenrechtssituation in Deutschland - auch im Vergleich zum Ausland - liefern. Gleichzeitig ist der sparsame Umgang mit Steuergeldern gewährleistet, Rechtssicherheit und Transparenz bei der Verwendung der Mittel sind garantiert.
Entscheidend für unabhängige Expertisen zur Menschenrechtssituation ist insbesondere eine ausgewogene Vertretung aller relevanten gesellschaftlichen Kräfte in den Gremien des DIMR. Auch dies stellt das Gesetz sicher, indem es für potenzielle Mitglieder ein klares Aufnahmeverfahren allein auf der Grundlage der Pariser Prinzipien vorsieht.“