Für Anmeldung von Syndikusanwälten in gesetzlicher Rentenversicherung ist Moratorium erforderlich.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen den Referentenentwurf von Minister Maas ausdrücklich. Er geht in die richtige Richtung und hat wesentliche Kritikpunkte der Union am Eckpunktepapier vom Januar aufgegriffen. Der Entwurf muss jetzt schnellstens ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden, damit zehntausende Syndikusanwälte endlich wieder Rechtssicherheit erhalten.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir klären, ob der Gesetzentwurf vollständige Rechtssicherheit schafft und die Syndikusanwälte wie bisher in ihrer berufsständischen Altersversorgung bleiben können.
Der Gesetzentwurf ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt. Frau Nahles sollte als für die Rentenversicherung zuständige Ministerin deshalb jetzt ein Moratorium für alle Syndikusanwälte erlassen. So wird vermieden, dass diese nicht alle zuerst in die gesetzliche Rentenversicherung umgemeldet werden müssen, um nach Inkrafttreten des Gesetzes gleich wieder zu den ursprünglichen Versorgungswerken zurückzukehren. Diese unnötige Bürokratie sollten wir Betroffenen und Unternehmen ersparen.“