Nur angemessen bezahlte Justiz bleibt langfristig leistungsstark
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Besoldung der Richter in einzelnen Bundesländern für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Besoldung der Richter durch die Bundesländer nicht einseitig und unproportional schlechter im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen sein darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal ausgesandt und die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt gestärkt: Die Konsolidierung der Länderhaushalte darf nicht einseitig zu Lasten der Justiz gehen.
Richter und Staatsanwälte sorgen dafür, dass jedermann schnell und effektiv sein ihm zustehendes Recht bekommt; darauf fußt unser Gemeinwesen. Diesem Anspruch an die Justiz, zu der nur die höchstqualifizierten Juristen eines Abschlussjahrgangs Zugang finden, muss auch eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Gerade vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen die Länder alles dafür tun, dass die Justiz auch weiterhin
attraktiv für die besten Juristen des Landes bleibt.“