Sachverständige zeigen bei Anhörung im Bundestag Schwachstellen auf
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte durchgeführt. Dazu erklären die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco Luczak:
„Die Anhörung von acht Sachverständigen durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat ergeben, dass der Gesetzentwurf noch Schwachstellen aufweist. Wir wollen mit der Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts den ca. 40.000 Syndikusanwälten in Deutschland Rechtssicherheit in ihrer Berufsausübung verschaffen sowie ihre Altersversorgung in den berufsständischen Versorgungswerken erhalten und sichern. In Bezug auf die berufsständische Versorgung soll das Gesetz den Status Quo vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts von 2014 wiederherstellen.
Unter den von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages benannten Sachverständigen bestand Einigkeit, dass der Gesetzentwurf noch nachzubessern ist. Es bestehen Schwachstellen, die dem Gesetzeszweck zuwiderlaufen. Für das parlamentarische Verfahren ergibt sich noch folgender zwingender Änderungsbedarf:
- Die berufsrechtlichen Regeln des Gesetzentwurfs müssen in der Frage der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk noch mit den einschlägigen Regelungen des Sozialrechts passgenau verzahnt werden.
- Die Ausnahme der Syndikusanwälte von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung wälzt auf die Syndikusanwälte unverhältnismäßig hohe Haftungsrisiken ab. Dies würde den Beruf sehr einschränken und ihn letztlich für Arbeitgeber und Syndikusanwälte unattraktiv machen. Die Regelung widerspricht dem Gesetzeszweck. Sie ist weder systematisch stimmig noch sachgerecht, noch wurde sie von der Rechtsprechung oder im wissenschaftlichen Diskurs jemals gefordert.“