Unerwartete technische Probleme dürfen nicht mehr zu Lasten des Fluggastes gehen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Flugreisenden gestärkt und entschieden, dass ihnen auch bei Verspätungen aufgrund unerwarteter technischer Probleme eine Entschädigung zusteht. Die Airline kann sich in solchen Fällen nicht mehr, wie bisher, auf außergewöhnliche Umstände berufen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Der EuGH stärkt den Verbraucherschutz in der EU. Fehler bei der Wartung und beim reibungslosen Betrieb der Flugzeuge dürfen grundsätzlich nicht dem Verbraucher zur Last fallen. Das entspricht einer sachgerechten Verteilung des Risikos, zumal der EuGH Ausnahmen in Fällen sieht, in denen die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die Unregelmäßigkeiten haben.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der Verbraucher in der geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung entsprechend berücksichtigt werden. Dabei ist uns gerade ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Fluggäste und der Fluglinienbetreiber wichtig. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung diese Linie bestätigt.“
Stefan Heck: „Wir sehen noch ein großes Defizit im Bereich der Rechtsdurchsetzung. Viele Fluggesellschaften reagieren auf ihre Kunden, die ihre Ansprüche geltend machen, gar nicht oder nur sehr verhalten. Das schreckt die meisten Kunden aufgrund des Aufwands und der hohen Kosten ab, ihre Ansprüche weiter durchzusetzen. Kaum einer möchte wegen einem geringen Betrag einen Anwalt oder einen Inkassodienst beauftragen. Hier besteht dringender Nachholbedarf.“