Neuigkeiten aus Berlin

Strafprozesse müssen schneller und einfacher ablaufen

Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen

Die sogenannte Expertenkommission Strafprozessrecht hat ihre Arbeit abgeschlossen und wird in dieser Woche ihren Abschlussbericht vorlegen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Eine Reform des Strafprozessrechts muss sich an den Zielvorgaben des Koalitionsvertrages messen lassen, nämlich das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Dieses Ziel scheint die Expertenkommission zu einem großen Teil aus den Augen verloren zu haben. Ihre Vorschläge sind für uns nicht verbindlich. Es mag der Zusammensetzung der Kommission geschuldet sein, dass sich in den Vorschlägen dieser Expertenkommission offenbar nur kaum etwas zur Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens finden lässt. Das ist kein großer Wurf. Wir brauchen beispielsweise eine umfassende Reform des Beweisantragsrechts bzw. des Befangenheitsrechts und nicht eine Aufblähung des Hauptverfahrens. Vorschläge zur Einschränkung des Selbstleseverfahrens helfen uns insoweit nicht weiter. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nun aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.