Rückrufrecht schadet Urhebern und Verlagen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vorgelegt. In einem offenen Brief an die Bundesregierung haben sich jüngst Autoren, Verleger und Literaturagenten gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Der von Minister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum Urhebervertragsrecht ist ein Danaergeschenk für Kreative. Das geplante Rückholrecht nach fünf Jahren würde den allermeisten Autoren Steine statt Brot geben und die Vertrauensbasis zwischen Urhebern und Verlagen zerstören.
Der Gesetzentwurf verkennt, dass gerade kleine und mittlere Verlage oftmals über viele Jahre Geld und Vertrauen in die nachhaltige Entwicklung eines Autors investieren. Die Grundlage für solche Investitionen würde dramatisch gefährdet, wenn finanzstarke Global Player Autoren nach fünf Jahren aus ihrer Verlagsbeziehung herauskaufen könnten. Somit wäre etwa fraglich, ob ein Verlag noch Vorschüsse im bisherigen Umfang zahlen könnte, auf die viele Urheber existenziell angewiesen sind. Auch besteht die Gefahr, dass kleine und mittlere Verlage auf diese Weise aus dem Markt heraus gedrängt werden. Ein Verlust an kultureller Vielfalt und Qualität wäre die Folge.
Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Defizite auf, zum Beispiel eine ausufernde und unpraktikable Pflicht jedes Werknutzers auf Auskunft und Rechnungslegung.
Als Union werden wir uns für grundlegende Änderungen des Gesetzentwurfs einsetzen. Unser Ziel ist ein Urhebervertragsrecht, das den Kreativen tatsächlich hilft."