Bargeldobergrenze darf keinesfalls Einstieg in Abschaffung des Bargelds werden
Im Deutschen Bundestag wird aktuell über den Vorschlag für eine Bargeldobergrenze diskutiert. Barzahlungen sollen hiernach in der EU auf 5.000 € begrenzt werden. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
"Geldwäsche ist ein schwerwiegendes Problem und begünstigt Kriminalität aller Art und auch die Finanzierung von Terrorgruppen. Daher ist es wichtig, diese kriminellen Machenschaften zu unterbinden. Am Ende darf aber nicht der "gläserne Verbraucher" stehen. Jede gesetzliche Einschränkung von Bargeldzahlung trifft die Verbraucher. Daher gilt es immer abzuwägen, ob eine Einschränkung der Freiheit die Sicherheit deutlich erhöht.
Wenn der Zahlungsverkehr fast nur noch elektronisch über eine Bank oder einen Bezahldienst abgewickelt werden kann, haben diese Dienstleister Daten, die die Erstellung umfassender Datenprofile der Verbraucher erlauben. Bargeld hingegen ist schon "gelebter Verbraucher-Datenschutz". Eine Abschaffung des Bargelds, wie zuweilen gefordert, steht für uns nicht zur Debatte.
Zudem sorgt der Zahlungsverkehr mit Bargeld für mehr Transparenz in der Haushaltskasse, als etwa Kartenzahlung. Dies trägt dazu bei, die Verbraucher vor unbedachten Ausgaben und damit dem Einstieg in die Schuldenfalle zu schützen."