Bundesjustizminister muss Reformvorschläge für Wohnungseigentumsgesetz vorlegen
Der Bundesjustizminister hat den Auftrag erhalten, Vorschläge für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzulegen. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Der Kauf einer Immobilie bedeutet für viele Verbraucher nicht nur den Erwerb eines Eigenheims, sondern ist für sie häufig auch wichtiger Teil der Altersvorsorge. Gerade in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase wächst nicht nur bei jungen Familien die Bereitschaft, Wohnungseigentum zu erwerben. Für die Verbraucher ist der Immobilienerwerb in aller Regel die bedeutendste finanzielle Entscheidung ihres gesamten Lebens. Neben der Finanzierung müssen dabei häufig auch Baudienstleistungen sowie die Fremdverwaltung durch einen Immobilienverwalter mitbedacht werden. In diesen Bereichen hat die Große Koalition vereinbart, bestehende Lücken im Verbraucherschutz in dieser Legislaturperiode zu schließen. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Auftrag erhalten, den Änderungsbedarf in den bestehenden Gesetzen zu ermitteln und Reformvorschläge, so im Bereich des Bauvertragsrechts, aber auch z.B. des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzulegen."