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Sexualstrafrecht: Das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal muss reichen

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel

Deutliche Kritik aus der CDU/CSU-Fraktion am SPD-geführten Justizministerium: Minister Heiko Maas (SPD) habe lange Zeit gar keine Notwendig für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Sie kündigt einen Antrag der Koalition im Bundestag an, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt.

Frage: Im Bundestag wird derzeit eine Reform des Sexualstrafrechts beraten. Die CDU hat Anfang des Jahres in einem Beschluss des Bundesvorstandes gefordert, die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung zu schließen. Welche sexuellen Übergriffe sind derzeit in Deutschland nicht strafbar?

Winkelmeier-Becker: Nach der aktuellen Rechtslage verlangt die Rechtsprechung vom Opfer in der Regel eine Gegenwehr gegen den sexuellen Übergriff. Fälle, in denen sich das Opfer nicht wehrt, etwa weil es überrascht wird, oder vor Angst erstarrt, reichen für eine Verurteilung nicht aus. Das ist zutiefst zynisch, denn auf der einen Seite raten wir Menschen in einer Gewaltsituation gerade dazu, sich ruhig zu verhalten und keine Gegenwehr zu leisten. Auf der anderen Seite sagen wir dann den zumeist weiblichen Opfern von Vergewaltigungen: Du hast dich nicht gewehrt, wir können den Täter nicht bestrafen!

Frage: Sie sagen zusammen mit der Vorsitzenden der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz: „Nein heißt Nein“. Wie muss der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium angepasst werden, damit dieser Grundsatz auch im Gesetzblatt steht?

Winkelmeier-Becker: Wir brauchen den Paradigmenwechsel. Das heißt, dass wir davon wegkommen müssen, dass das Opfer grundsätzlich Gegenwehr leisten muss, damit von einer Vergewaltigung gesprochen werden kann. Es muss reichen, wenn für den Täter erkennbar ist, dass das Opfer den Übergriff nicht will. Dabei reicht das klare verbale oder körperliche Stopp-Signal.
Zwei andere Punkte kommen hinzu: Wir müssen auch das sogenannte „Grapschen“, also das sexuelle Belästigen unterhalb der Schwelle erheblicher sexueller Handlungen, ahnden können. Und es soll auch künftig möglich sein, sexuelle Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, unter Strafe zu stellen. Es soll sich strafbar machen, wer zur Bedrohungsdynamik der Gruppe beiträgt, wenn aus der Gruppe heraus Übergriffe erfolgen.

Frage: Die Reform zieht sich schon einige Monate hin. Woran liegt das und wie sehen Sie die Chancen auf einen baldigen Abschluss im Bundestag?

Winkelmeier-Becker: Justizminister Maas hat lange Zeit gar keine Notwendigkeit für eine Änderung des Sexualstrafrechts gesehen. Erst auf Druck der Union hat sich Maas in dieser Frage bewegt und dann den im April im Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf aus seinem Ministerium sah aber nicht den notwendigen Paradigmenwechsel vor, sondern lediglich einen unzureichenden und halbherzigen Lückenschluss. Dabei dürfen wir nicht stehen bleiben! Deswegen haben die Fraktionen der Koalition die Initiative ergriffen.

Wir werden einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umsetzt. Daran arbeiten wir zügig und hoffen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden zu können. Aber hier geht es um den Kern des Strafrechts, da ist Gründlichkeit das oberste Gebot. Da erwarten wir auch ausdrücklich handwerkliche Unterstützung durch das gesammelte Fachwissen des Justizministeriums, die bisher allerdings ausgeblieben ist. Würde Minister Maas konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, statt in den Medien rhetorische Nebelkerzen zu zünden, wäre der Sache mehr gedient.

Die Fragen stellte Frank Bergmann.

Quelle: https://www.cdu.de/artikel/sexualstrafrecht-das-klare-verbale-oder-koerperliche-stopp-signal-muss-reichen