Prostituiertenschutzgesetz und Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels bringen Handhabe zum Schutz der Prostituierten und gegen kriminelle Strukturen im Gewerbe
Durch das neue Prostituiertenschutzgesetz in Verbindung mit Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution, insbesondere der Freierstrafbarkeit, sehen wir einen guten Weg zur Eindämmung der ungeregelten Prostitution in Deutschland. Seit dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Prostitutionsgesetz 2002 im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen ist es zu einer sehr negativen Entwicklung gerade in Deutschland gekommen ist. Besonders schwerwiegend war in der Folge die Zunahme von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Wir von der Union haben darauf gedrängt, dass es zu gesetzliche Regelungen einerseits zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution und zu deren Schutz sowie andererseits zu einer effektiveren Strafverfolgung der Täter und zur Störung deren lukrativen Geschäftsmodelle kommt.
Leider waren von uns gewollte weitergehende Forderungen, wie eine Altersschutzgrenze von 21 Jahren und ein Tätigkeitsverbot für Schwangere mit der SPD nicht zu machen. Im Gegensatz zu uns sahen sie darin nicht eine notwendige Schutzfunktion für die vielen Zwangsprostituierten. Hier hielt man den Eingriff in die freie Berufswahl und eine mögliche Stigmatisierung der freiwilligen Prostituierten für das größere Problem! Diese „freiwilligen Sexarbeiterinnen“ hatte Ministerin Schwesig als „Experten“ in ihr Ministerium eingeladen und sich „beraten“ lassen!
Lesenswert sind dazu auch die Protokolle des Rechts- und des Familienausschusses der Öffentlichen Anhörung, sowie der Flyer meiner Kollegin Sylvia Pantel, zuständige Berichterstatterin für das Prostituiertenschutzgesetz, mit allen wichtigen Neuerungen: