Neuigkeiten aus Berlin

„Nein heißt Nein“-Prinzip schützt sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber

Bundesrat berät über Reform des Sexualstrafrechts

Am Freitag dieser Woche steht die Reform des Sexualstrafrechts auch auf der Tagesordnung des Bundesrats. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Die „Nein heißt Nein“-Lösung ist ein Meilenstein. Mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen schützen wir die sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber. Die Reform des Sexualstrafrechts ist aber auch eine Sternstunde des Parlaments. Die Koalitionsfraktionen haben das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Alleingang in die Reform eingebracht. Dass dann „Nein heißt Nein“ auch noch Einstimmig vom Bundestag verabschiedet wurde – das kommt ganz selten vor!

Am Erfolg hatten dabei wesentlich die Frauen der Union Anteil. Gemeinsam ist es uns gelungen, gesetzlich die „rote Linie“ da zu ziehen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden.

Auch hier konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mehr Schutz der sexuellen Selbstbestimmung realisieren.