Neuigkeiten aus Berlin

Unternehmensberichterstattung zur Corporate Social Responsibility wird neu geregelt

Union setzt sich erfolgreich für eine Begrenzung der Bürokratiekosten ein

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) in den Bundestag einzubringen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern müssen demnach künftig in ihren Bilanzen auch Informationen über ihre soziale Verantwortung, wie beispielsweise die Achtung der Arbeitnehmerrechte oder von Umweltbelangen, offenlegen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie macht der Gesetzgeber erstmals klare, maßvolle und europaweit einheitliche Vorgaben für die nichtfinanzielle Berichterstattung großer Unternehmen. Investoren, Geschäftspartner und Verbraucher sind für die Beurteilung eines Unternehmens und seiner Werthaltigkeit heutzutage nicht nur auf dürre Kennziffern wie Unternehmensgewinn oder Cash-flow angewiesen. Sie benötigen ebenso Informationen über das Geschäftsmodell und mögliche Risikofaktoren im Hinblick auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben schaffen einen verlässlichen Rahmen für die Berichterstattung über solche Aspekte im Rahmen des Jahresabschlusses. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Informationen verbessert und das Vertrauen des Geschäftsverkehrs und von Verbrauchern gestärkt. Zudem werden Anreize geschaffen, nichtfinanziellen Belangen und damit verbundenen Risiken, Konzepten und Prozessen stärkeres Gewicht in der Unternehmensführung beizumessen."
Heribert Hirte: "Die Union hat sich bereits intensiv in das bisherige Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Für uns ist entscheidend, dass die Bürokratiebelastung der Unternehmen begrenzt bleibt und die gesetzlichen Regelungen nicht über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen. Deutsche Unternehmen dürfen keinen strengeren Pflichten unterliegen als Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Vor allem ist uns wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen beschränkt bleiben. Mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch die Hintertür belastet werden. Wir haben daher erfolgreich dafür gekämpft, dass Angaben über die Lieferkette oder eine Kette von Subunternehmern nur dann erfolgen müssen, falls diese wirklich relevant und verhältnismäßig sind, und große Konzerne diese Pflicht nicht einfach an ihre Geschäftspartner weiterreichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein guter Kompromiss."