Neuigkeiten aus Berlin

Gesetzentwurf zur Corporate Social Responsibility vermeidet unnötige Bürokratie

Sachverständigenanhörung bestätigt wesentliche Positionen der Union

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am gestrigen Montag eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) durchgeführt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber neue gesetzliche Berichtspflichten zur Corporate Social Responsibility nur mit Augenmaß einführen sollte. Genau dafür tritt die Union ein.
CSR-Berichterstattung ist sachgerecht, weil bei der Bewertung von Unternehmen nicht allein rein finanzielle Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch die Beachtung von Menschenrechten, Arbeitnehmerbelangen und Umweltschutz. Allerdings muss man wissen, dass Unternehmen heute schon darüber berichten, sei es aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtungen oder auf freiwilliger Basis."

Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung unnötige Bürokratie vermeidet und sich eng an den Vorgaben der EU-Richtlinie orientiert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bei diesem Gesetzentwurf gute Arbeit geleistet. Insbesondere ist es richtig, dass der Anwendungsbereich der verpflichtenden Berichterstattung auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen begrenzt bleibt. Damit vermeiden wir einen überbordenden Bürokratieaufwand für kleine und mittelständische Unternehmen. Dem gesteigerten Informationsinteresse wird ausreichend Rechnung getragen.

Zu klären bleibt, ob es tatsächlich sinnvoll ist, wenn das Ergebnis einer an sich freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts veröffentlicht wird. Auch lohnt es sich, die Höhe der im Gesetzentwurf vorgesehenen Bußgelder noch einmal zu hinterfragen."