Neuigkeiten aus Berlin

Opferschutz ist Leitmotiv der Unionsfraktion

Keine neuen Schutzlücken bei Stalking schaffen

Heute ist der Internationale Tag „NEIN zu Gewalt gegen Frauen“. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit der Union ist der Opferschutz in Deutschland ein gutes Stück vorangekommen Die Stichworte lauten: "Nein heißt Nein", Beibehaltung des Mordparagrafen, Schutz vor Menschenhandel und sexuellem Missbrauch etc. Eine wesentliche Verbesserung zum Opferschutz treiben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit voran: den Schutz gegen Nachstellung oder englisch "Stalking".

Beim Anti-Stalking-Gesetzentwurf geht es uns darum, die Hürden für eine Verurteilung zu senken. Einiges geht hier in die richtige Richtung. Leider hat das Justizministerium die Reform aber auch zum Anlass genommen, neue Strafbarkeitslücken zu schaffen. Die von Justizminister Maas vorgeschlagene Streichung der sogenannten Generalklausel ist ein Rückschritt im Kampf gegen Stalking. Denn Tathandlungen wie etwa  Todesanzeigen schalten, falsche Strafanzeigen erstatten, oder Waren beim Onlineshopping unter dem Namen des Opfers bestellen, wären dann von der Strafbarkeit nicht mehr erfasst. Diesen Fehler werden wir als Union im parlamentarischen Verfahren im Interesse der Opfer wieder korrigieren."

Hintergrund:
Die strafrechtliche Ahndung der Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt. Bei der öffentlichen Anhörung des Anti-Stalking-Gesetzentwurfs kritisierten die Sachverständigen die vom Bundesjustizministerium geplante Streichung der
Generalklausel in § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB: "Wer einen anderen Menschen nachstellt, in dem er beharrlich eine andere vergleichbare Handlung wahrnimmt."