Neuigkeiten aus Berlin

Bund und Länder einigen sich zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende - NRW darf seine Kommunen dabei nicht im Regen stehen lassen

„Ab dem 1. Juli 2017 sollen Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom getrennt lebenden Elternteil erhalten, Unterhaltsvorschussleistung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Damit wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Mit der Reform wird eine wichtige familienpolitische Forderung umgesetzt“, so die Siegburger CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Davon werden voraussichtlich 120.000 Kinder profitieren.

Zuvor gab es zahlreiche Kritikpunkte an dem von Familienministerin Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf. Eine eigens eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe konnte nun zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, zu Verwaltungsvereinfachungen und Kostentragung eine Einigung erzielen, die auf verbesserte Rahmenbedingungen für die Kommunen abzielt. So ist der Start vom 1. Januar auf den 1. Juli 2017 verschoben, um den Kommunen mehr Zeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Hinsichtlich der Finanzierung hat sich der Bund erfreulicherweise bereit erklärt, seinen Anteil an den Kosten auf 40 % statt bisher 33,5% zu erhöhen. Die Länder sollen 60% statt bisher 66,5 % der Kosten übernehmen.

„Leider gibt in NRW die Landesregierung bislang 80 % ihres Kostenanteils an die kommunale Ebene weiter. Andere Bundesländer übernehmen den Landesaufwand dagegen vollständig oder zu deutlich höheren Anteilen aus dem Landeshaushalt. NRW ist damit Schlusslicht- zu Lasten der Kommunen“, so Winkelmeier-Becker.

Die CDU-Fraktion im Landtag NRW hat bereits im November 2016 einen Antrag an die Landesregierung gestellt, den Landesanteil auf mindestens ein Drittel zu erhöhen. Der Antrag wurde von der rot-grünen Mehrheit jedoch abgelehnt.

„Jetzt muss das Land wenigstens den höheren Bundesanteil vollständig an die Kommunen weitergeben und dafür sorgen, dass zumindest eine Mehrbelastung in den kommunalen Haushalten durch die steigende Anzahl von anspruchsberechtigten Kindern vermieden werden kann.“