Zu der Kritik des Deutschen Richterbunds (DRB), der von Bundesjustizminister Heiko Maas präsentierte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren in den sozialen Medien (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sei unzureichend, stellen wir Ihnen folgendes Statement der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zur Verfügung:
„Verbesserungswürdig – so kann man das Urteil des Deutschen Richterbundes über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von hate speech und fake news zusammenfassen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir den Bundesjustizminister auf, die Kritik aufzunehmen. Nach dem ersten Schritt müssen weitere Schritte folgen, um den Entwurf nachzubessern.
Wir brauchen insgesamt eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet. Im Fall von Rechtsverletzungen gehört dazu ein Anspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Netzwerks, um die Identität anonymer Täter zu ermitteln. Nur so können Verfasser von Hasskommentaren, Cybermobbing und Falschmeldungen auch verantwortlich gemacht werden. Die Durchsetzung unserer Rechtsordnung muss auch im Internet gewährleistet sein. Die Verpflichtung sozialer Netzwerke allein zu einem Berichts- und Beschwerdewesen ist nicht ausreichend.
Außerdem muss auch das Strafrecht dem Umstand Rechnung tragen, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken für die Opfer häufig einschneidender und verletzender sind als in der analogen Welt. Eine Verleumdung im Internet kann in Sekundenbruchteilen verbreitet werden und bewirkt damit eine nachhaltige Rufschädigung. Die Opfer müssen davor auch durch das Strafrecht besser geschützt werden.“