Neuigkeiten aus Berlin

Persönlichkeitsrechte auch in der digitalen Welt durchsetzen

Gesetz gegen hate speech und fake news ist Schritt in die richtige Richtung


Das Bundeskabinett befasst sich am heutigen Mittwoch mit dem Netzdurchsetzungsgesetz. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:


„Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortlichkeit im Netz. Bürger, die in sozialen Netzwerken mit übelsten Beleidigungen, verleumderischen Unterstellungen oder Bedrohungen konfrontiert werden, müssen wirksame Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Es geht dabei nicht zuletzt um das Vertrauen in den Rechtsstaat: Auch im Internet gilt unsere Rechtsordnung unumschränkt.


Mit dem Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Plattformbetreiber verpflichtet, ein funktionierendes Beschwerdewesen einzurichten. Zwar sind Unternehmen wie Facebook und Twitter bereits heute nach deutschem und europäischem Recht uneingeschränkt dazu verpflichtet – die aktuelle Praxis ist aber völlig unbefriedigend. Künftig haben die Betreiber bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten 24 Stunden Zeit, diese zu löschen. Inhalte, bei denen die Rechtswidrigkeit schwerer festzustellen ist, müssen binnen sieben Tage entfernt werden. Die Union hält diese differenzierenden Löschfristen ebenso für vertretbar, wie die Einstellung von qualifiziertem Personal, das sauber und nach transparenten Kriterien prüft, ob ein Posting rechtswidrig ist oder nicht. Denn wer zum Teil riesige Gewinne mit seinen Plattformen im Internet erwirtschaftet, muss im Gegenzug auch ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen.


Der freie Meinungsaustausch – kritisch und auch zugespitzt – ist ein Wesensmerkmal der demokratischen Debatte. Er gehört zu den unverrückbaren Werten einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft. Es geht uns auch nicht um die Abschaffung der Anonymität oder Pseudonymität im Internet. Wo aber die weiten Grenzen unserer Meinungsfreiheit überschritten werden, muss auch die Möglichkeit bestehen, die persönliche Verantwortung für Hass und Hetze aufzuklären und durchzusetzen. Ein wichtiger Schritt dazu ist die im Entwurf nun vorgesehene Rechtsgrundlage für Plattformbetreiber, in solchen Fällen die Bestandsdaten der Urheber an die Betroffenen herauszugeben. Das wird nicht zuletzt dazu führen, dass schwierigere Fälle der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz dort entschieden werden, wo sie letztlich hingehören: von den Gerichten.


Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Vorlage des lang erwarteten Entwurfs im Bundeskabinett und die wesentlichen Grundzüge des Netzdurchsetzungsgesetz.“