Bundesrat muss zu seiner Verantwortung stehen und Gesetz ebenfalls zustimmen
Der Bundestag wird am heutigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
„Der Bundestag setzt mit der Anpassung der Betreuervergütung ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion um, für das wir uns seit langem eingesetzt haben.
Es ist nun fast 12 Jahre her, dass ein pauschalisiertes Vergütungssystem für Vereins- und Berufsbetreuer eingeführt wurde. Mit dem heute zu beschließenden Gesetz sollen die Vergütungssätze nun erstmals wieder angehoben werden. Wir appellieren nachdrücklich an die Länder, dem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen.
Vor allem darf niemand die Augen vor der Situation der Betreuungsvereine verschließen. Sollte es nicht zeitnah zu einer Verbesserung ihrer Einnahmesituation kommen, werden weitere Schließungen von Betreuungsvereinen unvermeidlich sein. Betreuungsvereine kümmern sich darum, dass ehrenamtliche Betreuer gewonnen, ausgebildet und in ihrer wichtigen und oftmals schwierigen Arbeit unterstützt werden. Wir wollen die über Jahre gewachsenen Betreuungsstrukturen mit dem Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung erhalten.
Die allgemeine Preissteigerung über die letzten 12 Jahre sowie die Einkommens- und Tarifentwicklung vergleichbarer Berufe begründen den Handlungsbedarf. Der im Februar veröffentlichte Zwischenbericht des durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zeigt zudem, dass die Schere zwischen tatsächlich geleistetem und vergütetem Aufwand auseinander gegangen ist.
Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vertretungsmöglichkeiten unter Ehegatten verbessert. Wenn ein Ehegatte plötzlich schwer erkrankt und nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, kann sein Partner bisher keine Entscheidungen über die medizinische Behandlung treffen. Vielmehr muss grundsätzlich ein Betreuer in einem gerichtlichen Verfahren bestellt werden. Dies ist für die allermeisten Ehegatten nicht nachvollziehbar und wird daher zurecht geändert. Zugleich bleibt das Selbstbestimmungsrecht des erkrankten Ehegatten in vollem Umfang gewahrt.
Sinnvoll ist auch eine weitere Neuerung: Ärzte sollen künftig Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister erhalten. Sie können somit direkt die für eine ärztliche Behandlung relevanten Informationen erfahren.“