Neuigkeiten aus Berlin

Quellen-TKÜ für zeitgemäße Ermittlungen unerlässlich

Union schafft eigengesetzliche Rechtsgrundlage zur Anwendung der Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen-TKÜ)

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag einen Änderungsantrag zum Gesetz zur effektiven und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, mit dem die eigengesetzliche Grundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikations-überwachung (Quellen-TKÜ) gelegt wird. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung führt oft nicht weiter, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen. Es macht keinen Sinn, wenn die Strafverfolger nur Ermittlungsmethoden einsetzen können, die am Täterverhalten völlig vorbei gehen. Deshalb brauchen wir neue Befugnisse, die darauf reagieren.
Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung sind ohne Zweifel gewichtige Grundrechtseingriffe. Sie sind aber gerechtfertigt, wenn es um schwere Kriminalität und Terrorismus geht. Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt. Die Anwendung der Quellen-TKÜ steht insbesondere unter Richtervorbehalt.
In dieser Form halten wir die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und in der Abwägung von Persönlichkeitsrechten auf der einen Seite, der Verantwortung des Staates für die Sicherheit der Menschen auf der anderen Seite, auch für verfassungskonform. Dies haben die Experten in der Sachverständigenanhörung bestätigt.
Mit der eigenes hierzu durchgeführten Sachverständigenanhörung, den Beratungen im Rechtsausschuss, der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag und den anschließenden Beratungen im Bundesrat ist eine breite Diskussionsgrundlage geschaffen worden, die dem Thema in seiner Bedeutung auch gerecht wird.“