Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, auf die Durchsetzung der zum 1. Juli 2017 bestehenden Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten zu verzichten. Hintergrund ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 2017. Darin hatte das Gericht Zweifel an der Europarechtskonformität der geltenden Regelungen geäußert. Hierzu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:
„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, auf eine Durchsetzung der ab 1. Juli bestehenden Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten und damit auf eine Durchsetzung geltenden Rechts zu verzichten, ist nicht nachvollziehbar. Die zuständige Bundesministerin Zypries (SPD) muss dafür sorgen, dass die Bundesbehörde geltendes Recht anwendet und auch durchsetzt. Gerade im Vorfeld des G20-Gipfels am 7.-8. Juli in Hamburg wäre es unverantwortlich, auf diese Maßnahme zu verzichten. An der fachlichen Notwendigkeit solcher Speicherpflichten besteht kein Zweifel.“