Neuigkeiten aus Berlin

Änderung des Wahlrechts

Die Ampel hat in dieser Woche einen Vorschlag für eine Änderung des Wahlrechts gemacht. Nach den Ampel-Plänen wird es in etlichen Wahlkreisen künftig keinen direkt gewählten Abgeordneten mehr geben. Das Zweitstimmenergebnis entscheidet allein, wie viele direkt gewählte Abgeordnet einer Partei dem Bundestag angehören. Die Direktwahlstimmen in engen Wahlkreisen fallen dann ggf. einfach unter den Tisch. Gerade Wahlkreise mit engen Wahlergebnissen und vielen Kandidaten dürften betroffen sein. Dieser Vorschlag ist ein klarer Bruch mit dem System der personalisierten Verhältniswahl. Das halten wir für falsch - auch wenn NRW voraussichtlich nicht betroffen sein wird. Statt dessen böte sich m.E. eine Kombination von Reduzierung der Wahlkreise, mehr ausgleichslosen Überhangmandaten, Aufhebung der Sonderregelungen zur 5%-Klausel bei 3 Direktmandaten und Umstellung auf bundesweite Reservelisten an, um das Parlament im Ergebnis auf 598 Mandate zu verkleinern. Auch wir wollen die Größe des Bundestags spürbar reduzieren. Aber wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erringt, muss auch weiterhin das Mandat seiner Wähler und Wählerinnen wahrnehmen können.
Die Ampel bleibt auch die Frage schuldig, wie Sie dafür sorgen will, dass mehr Frauen in den Bundestag einziehen, dass hatte sie zuvor mit großer Verve versprochen.